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Mehr Geld für Rentner und Kinder

Eltern können sich auf mehr Kindergeld freuen. Foto: Uwe Strachovsky/be.p

Was 2019 an Neuem bringt (be.p) Auch im neuen Jahr warten zahlreiche Veränderungen auf die Verbraucher. Hier eine Auswahl:

Rente: Steigt um mehr als drei Prozent
Zum 1. Juli steigen die Renten - die Bezüge West werden voraussichtlich um 3,18 Prozent, die Bezüge Ost um 3,91 Prozent steigen. Ein Rentenpunkt West entspricht dann 33,04 Euro, ein Rentenpunkt Ost 31,88 Euro.

Mütterrente: Wird erweitert
Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bekommen ab 2019 einen halben Rentenpunkt pro Kind zusätzlich. Damit werden ihnen nun 2,5 Rentenpunkte beziehungsweise 2,5 Jahre Erziehungszeit pro Kind anerkannt.

Kindergeld: Steigt um zehn Euro
Ab Juli bekommen Eltern pro Kind zehn Euro mehr - für das erste und zweite Kind sind das dann jeweils 204 Euro monatlich statt bis dahin 194 Euro. Geplant ist auch ein höherer Kinderfreibetrag.

Hartz IV: Etwas mehr Geld
Alleinstehende, die Hartz IV beziehen, bekommen acht Euro mehr im Monat. Der Regelsatz steigt damit auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen, wie dem Ehepartner, in einer Wohnung lebt, erhält nun 382 Euro.

Mindestlohn: Steigt um vier Prozent
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab Januar 9,19 Euro pro Stunde.
2020 soll er noch einmal um 16 Cent auf 9,35 Euro angehoben werden.

Baukindergeld: Hat Verspätung
Frühestens Ende März können die Anträge von der KfW bearbeitet werden. Aus technischen Gründen lassen sich die dazu erforderlichen Nachweise wie Einkommensteuerbescheide, die Meldebestätigung und der Grundbuchauszug im Online-Zuschuss-Portal der KfW noch nicht hoch laden.

Energieausweis: Mancher muss erneuert werden
Die ersten Energieausweise haben 2018 ihre Gültigkeit verloren. Jetzt muss man sich um neue kümmern, denn wird die Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet, haben Käufer, Mieter und Pächter einen Anspruch auf Informationen über den Energieverbrauch und den energetischen Zustand des Gebäudes.

Verpackung: Entsorgung wird kontrolliert
Wer Waren in Verpackungen verkauft, muss dafür Sorge tragen, dass diese korrekt entsorgt werden. Dafür gibt es künftig eine zentrale Kontrollstelle - so bestimmt es das neue Verpackungsgesetz.

Pflegeversicherung: Höhere Beiträge
Der monatliche Beitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder zahlen künftig 3,3 Prozent.

Telefonieren in Europa: Wird günstiger
Telefongespräche sollen - geht es nach der EU - ab Mai höchstens 19 Cent pro Minute kosten. Für SMS an ausländische Nummern sollen maximal sechs Cent fällig werden.

Krankenversicherung: Arbeitgeber zahlt wieder mit
Die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden wieder hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenkasse getragen. Bisher zahlte der Versicherte allein. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt unverändert.

Brückenteilzeit: Recht auf Rückkehr in Vollzeit
Wer befristet in Teilzeit arbeiten möchte, hat ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle. Das neue Gesetz gilt für jene, die ab dem 1. Januar 2019 einen Teilzeit-Vertrag abschließen.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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