Rechtssicher in die eigenen vier Wände
Verbraucherrechte am Bau absichern und durchsetzen
(DJD). Der Gesetzgeber hat die Verbraucherrechte für private Bauherren bereits vor einigen Jahren deutlich gestärkt. Doch viele "Häuslebauer" sind über ihre Rechte nicht umfassend informiert, beobachtet der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Zugleich stellt der BSB in der Praxis immer wieder fest, dass viele Bauverträge nach wie vor Passagen und Klauseln enthalten, die nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen. Viele Bau- und Leistungsbeschreibungen sind unvollständig oder enthalten ungenaue Angaben. Für Bauherren können daraus verschiedene Risiken entstehen, warnt BSB-Pressesprecher Erik Stange.
Unabhängige Beratung und Hilfe geben Verbrauchern mehr Sicherheit
Da Bauherren in der Regel weder hohen Bausachverstand mitbringen noch Experten im Bauverbraucherrecht sind, empfiehlt Stange, frühzeitig - am besten bereits vor dem Start eines Bauprojekts und der Unterzeichnung der Vertragsunterlagen - unabhängigen Rat einzuholen. Anerkannte Verbraucherschutzorganisationen wie der BSB, der Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband ist, bieten hier Hilfe an. Unter bsb-ev.de gibt es hierzu viele weitere nützliche Infos sowie die Adressen von unabhängigen Bausachverständigen und Vertrauensanwälten in ganz Deutschland. Die Beratung hilft dabei, Baurisiken zu vermindern.
Unklare oder rechtlich bedenkliche Verträge können das Bauziel gefährden
Als typische Gefahren in einem Bauprojekt nennt Stange ungenaue Angaben in der Leistungsbeschreibung. Hier kann der Bauherr nicht sicher sein, dass seine Vorstellungen am Ende dem entsprechen, was er für sein Geld bekommt. Zudem können unklare Angaben zu einer unzureichenden Planung oder mangelhaften Bauausführung beitragen, die Mängel oder Schäden am Bauwerk nach sich ziehen. Werden bestimmte Leistungen wie die Sicherung der Baustelle, die Erschließung von Zufahrtswegen oder Vorbereitungen des Baugrunds ausgeschlossen, können erhebliche, nicht eingeplante Zusatzkosten entstehen. Auch Zahlungspläne, durch deren Timing der Bauherr unwissentlich in Vorleistung geht, oder ungültige Preisanpassungsklauseln bergen finanzielle Risiken und beeinträchtigen die Verbraucherrechte am Bau.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.