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Eltern, Rentner, Arbeitnehmer
Was ändert sich 2024?

Der Bezug von Elterngeld wird in 2024 neu geregelt. | Foto: NDABCREATIVITY/stock.adobe.com/akz-o
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  • Der Bezug von Elterngeld wird in 2024 neu geregelt.
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(akz-o) Viele Menschen spüren die Inflation beim Einkaufen: Brot, Gemüse, Milch – alles ist teurer geworden. Doch im nächsten Jahr können sich die Menschen in Deutschland auch auf Erleichterungen freuen. Womit Eltern, Rentner, Pflegende, Arbeitnehmer und Bürgergeldempfänger rechnen können, haben Finanzexperten der Targobank zusammengefasst:

Familien: Beim Elterngeld ist eine schrittweise Senkung der Einkommensgrenze vorgesehen. Bis Ende März 2024 ändert sich zunächst nichts: Es kann bis dahin auch noch von gut verdienenden Paaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bezogen werden. Ab April 2024 gilt dann voraussichtlich die Einkommensgrenze von 200.000 Euro, die dann 2025 auf 175.000 Euro abgesenkt werden soll.

Pflege: Im kommenden Jahr werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege um fünf Prozent steigen. Zudem können berufstätige Angehörige Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern zukünftig jährlich beantragen. Bei einer Heimunterbringung soll sich der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten ebenfalls erhöhen.

Mindestlohn und Minijobs: Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde, steigt auch die Entgeltgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro im Monat.

Bürgergeld: Weil die Inflation die Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe treibt, soll den rund 5,5 Millionen Beziehern von Bürgergeld zum 1. Januar 2024 im Schnitt zwölf Prozent mehr pro Monat aufs Konto überwiesen werden. Die gute Nachricht für Familien: Auch für Kinder und Jugendliche sollen die Sätze steigen.

Rentnerinnen und Rentner: Dem Rentensicherungsbericht der Bundesregierung zufolge können die rund 21 Millionen Ruheständler*innen in Deutschland am 1. Juli 2024 mit einer Rentenerhöhung um 3,5 Prozent rechnen. Gleichzeitig können all jene, die zwischen 2001 und 2018 erstmals Erwerbsminderungsrente bezogen haben, mit einer Erhöhung von bis zu 7,5 Prozent rechnen.

Sparen und Kapitalanlage: Darauf mussten Sparer lange warten: Die Zinsen sind gestiegen und Sparen lohnt sich wieder. „Die Zinsanhebungen der Zentralbanken in 2023 sollten ihren Höhepunkt erreicht haben. Jetzt bietet sich die Chance für Anleger, sich die guten Konditionen auch langfristig zu sichern.“, so Stefan Kempf, Experte bei der Targobank. „Die Targobank bietet auch für Festgeldanlagen länger als zwei Jahre attraktive Konditionen. Kunden mit einer Vorliebe für kurzfristig verfügbare Anlagen sind auch mit einem Tagesgeld bei der Targobank gut aufgestellt.“

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ab dem Jahr 2024 sollen nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien in Häuser eingebaut werden dürfen. Wenn die Voraussetzungen stimmen, können beim Kauf einer klimafreundlichen Heizung bis zu 70 Prozent der Investitionen durch eine Förderung übernommen werden. Vor 2024 eingebaute Heizungen dürfen aber weiterbetrieben und repariert werden. Nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 Zug um Zug mehr klimaneutrales Gas oder Öl verwenden.

Der Bezug von Elterngeld wird in 2024 neu geregelt. | Foto: NDABCREATIVITY/stock.adobe.com/akz-o
Darauf mussten Sparer lange warten: Die Zinsen sind gestiegen und Sparen lohnt sich wieder. | Foto: ohenze/stock.adobe.com/akz-o
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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