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Vorfreude auf einen früheren Ruhestand
Wer rechtzeitig handelt, kann die abschlagsfreie Rente sorgenfrei genießen

Nur wer auch privat vorgesorgt hat, kann in den meisten Fällen die abschlagsfreie Rente unbeschwert genießen. | Foto: DJD/Deutsche Vermögensberatung/Westend61/Rainer Berg
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  • Nur wer auch privat vorgesorgt hat, kann in den meisten Fällen die abschlagsfreie Rente unbeschwert genießen.
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(DJD). Immer mehr Menschen in Deutschland würden gerne nach 45 Versicherungsjahren die abschlagsfreie Altersrente beantragen. Doch selbst nach so vielen Versicherungsjahren reicht bei den meisten die gesetzliche Rente allein nicht aus für einen sorgenfreien Ruhestand. Nur wer auch privat vorgesorgt hat, kann in den meisten Fällen die abschlagsfreie Rente unbeschwert genießen.

Private Vorsorge sollte individuell abgestimmt sein

Die Rente vom Staat allein wird bei den meisten Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Durch die höhere Lebenserwartung und die steigenden Lebenskosten wird sie eher den Charakter einer Grundsicherung erhalten. Um die Rentenlücke, also die Differenz zwischen der tatsächlichen Rente und dem durchschnittlichen Einkommen während der Erwerbstätigkeit, zu schließen, sollten zukünftige Rentnerinnen und Rentner möglichst frühzeitig zusätzlich privat vorsorgen. Das Thema ist allerdings komplex und es gibt nicht den einen optimalen Weg. Deshalb ist es sinnvoll, sich von Expertinnen und Experten beraten zu lassen, etwa von den Vermögensberaterinnen und Vermögensberatern der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Gemeinsam mit ihren Kunden erarbeiten sie einen individuellen Fahrplan für den früheren Renteneintritt. Mehr Informationen findet man unter www.dvag.de.

Viele Wege führen zum Ziel

Für die private Vorsorge gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei der privaten Rentenversicherung zahlt man meist monatlich in einen Vertrag ein und kann sich die Sparsumme ab einem definierten Zeitpunkt monatlich oder einmalig auszahlen lassen. Wer sich für die monatliche Auszahlung entscheidet, sichert dabei das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab und erhält bis ans Lebensende garantiert eine monatliche Rente. Eine weitere Möglichkeit bietet die Lebensversicherung: Hier erfolgt die Auszahlung bei Ablauf in Form einer einmaligen Kapitalleistung – bei vorzeitigem Tod an die Hinterbliebenen. Sowohl bei der Renten- als auch bei der Lebensversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Wer sich für die sogenannte Basis-Rente entscheidet, auch als Rürup-Rente bekannt, profitiert zusätzlich von staatlicher Förderung. Mit der betrieblichen Altersvorsorge wiederum bauen sich Arbeitnehmer mithilfe des Arbeitgebers ein zusätzliches Rentenpolster auf, und eine weitere Möglichkeit ist die Geldanlage mit langfristigen Investments wie Investmentfonds oder die Beteiligung an Edelmetallen wie zum Beispiel Gold.

Nur wer auch privat vorgesorgt hat, kann in den meisten Fällen die abschlagsfreie Rente unbeschwert genießen. | Foto: DJD/Deutsche Vermögensberatung/Westend61/Rainer Berg
Die Rente vom Staat allein wird bei den meisten Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Zusätzliche private Vorsorge wird im Regelfall notwendig sein. | Foto: DJD/Deutsche Vermögensberatung/Westend61/Rainer Berg
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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