Insolvenzverfahren eröffnet: Brettener Caritas Altenhilfe Trägergesellschaft wird abgewickelt

Letzter Akt im Drama um die katholische Altenhilfe in Bretten: Das Karlsruher Insolvenzgericht hat das Insolvenzverfahren am 1. August eröffnet. Foto: ch
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Das Insolvenzverfahren über die Brettener Caritas Altenhilfe Trägergesellschaft mbh ist am 1. August offiziell eröffnet worden. Das hat die mit der Abwicklung betraute Karlsruher Kanzlei Schulze & Braun auf Nachfrage mitgeteilt.

BRETTEN (ch) Das Insolvenzverfahren über die Brettener Caritas Altenhilfe Trägergesellschaft mbh ist am 1. August offiziell eröffnet worden. Das hat die mit der Abwicklung betraute Karlsruher Kanzlei Schulze & Braun auf Nachfrage mitgeteilt.

Amtsgericht beaufsichtigt Verfahren

Wie berichtet hatte die Geschäftsführerin der Caritas-Altenhilfe-Trägergesellschaft mbH, Yvonn Hürten, am 4. Juni beim zuständigen Amtsgericht in Karlsruhe einen Insolvenzantrag für die in Auflösung befindliche Trägergesellschaft gestellt. Das Amtsgericht hatte daraufhin Rechtsanwalt Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser hatte zunächst ein Gutachten erstellt, das dem Gericht nun als Grundlage für die Eröffnung des Verfahrens diente, wie Kanzleisprecher Ingo Schorlemmer erläutert. Nach seinen Worten wird das Verfahren vom Insolvenzverwalter abgewickelt und vom Amtsgericht beaufsichtigt.

Verfahren ist nichtöffentlich

Als Gründe für eine Insolvenz sieht das Gesetz laut Schorlemmer Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vor. Sobald einer dieser Gründe absehbar sei, bestehe die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Insolvenzverfahren selbst ist nach Aussage des Kanzleisprechers grundsätzlich nichtöffentlich. Informationen stehen ausschließlich den Gläubigern und dem Gericht zu. „Es geht da auch um Geschäftsgeheimnisse“, so der Kanzleisprecher. Aufgabe des Insolvenzverwalters sei es unter anderem, vorhandene Vermögenswerte zu veräußern und noch offene Forderungen einzuziehen. Etwaige Gläubiger der Trägergesellschaft müssten jetzt ihre Forderungen anmelden.

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Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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