Erneuerbares Heizen
Ein Umstieg wird mit bis zu satten 70 Prozent gefördert

- Die Königslösung mit Wärmepumpentechnologie und eigener Photovoltaikanlage lässt die Wärmeversorgung weitgehend klimaneutral und brennstoffunabhängig werden.
- Foto: Viessmann
- hochgeladen von Kraichgau News Ratgeber
Region (pr). Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen vorgeschrieben. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg auf erneuerbares Heizen mit bis zu 70 Prozent gefördert. Experten gehen davon aus, dass die Antragstellung zu den jetzigen hervorragenden Konditionen nur noch bis zur Bildung der neuen Bundesregierung möglich sein wird.
Die Fördergeldanträge, die gemäß KfW-Heizungsförderung 2024 gestellt werden mussten, sind unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel durch den letzten Bundeshaushalt gedeckt. Seit dem Start der Heizungsförderung am 27. Februar des vergangenen Jahres wurden per 31. Dezember des Jahres 2024 227.000 Zuschüsse an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bewilligt.
Die Grundförderung von 30 Prozent für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern sowie Unternehmen offen. Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von fünf Prozent. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
Ein Geschwindigkeitsbonus wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- beziehungsweise Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.
Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Insgesamt ist die Zuschussförderung auf 70 Prozent begrenzt.Die förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch sind auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus begrenzt und werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausbezahlt. Etwaige Investitionskostenzuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können darüber hinaus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Weitere Fragen beantworten sehr gerne die Experten im Fachbetrieb vor Ort.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.