TRD Press: Wenn der Winter vor der Tür steht
Schneeräumen: Wer ist wann zuständig und welche Technik wird eingesetzt

Für das Schneeräumen sind feste Zeiten vorgesehen. An Werktagen kann nicht vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen nicht vor neun Uhr morgens und nach 20 Uhr abends mit geräumten Wegen gerechnet werden. 
 | Foto: Foto: Einhell/ TRD Haus und Garten
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  • Für das Schneeräumen sind feste Zeiten vorgesehen. An Werktagen kann nicht vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen nicht vor neun Uhr morgens und nach 20 Uhr abends mit geräumten Wegen gerechnet werden.
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(TRD/BNP) Alle Jahre wieder. Je nach Region sorgen Schneefall und vereiste Fahrbahnen bei Deutschlands Autofahrern regelmäßig für so manche Rutschpartie. Doch Ärger gibt es immer wieder auch bei der Beseitigung der weißen Pracht. Jahr für Jahr entzündet sich ein Streit darüber, wer eigentlich wann für das Räumen zuständig ist. Das ließe sich vermeiden, wenn Nachbarn, Mieter und Vermieter sich genauer mit den allgemeinen Räum- und Streupflichten auskennen würden.

Schneerräumen mit einem klassischen Schneeschieber kann je nach Fläche und Untergrund zur Schwerstarbeit werden. Leichter und komfortabler geht es mit einer aufgeladenen Akku-Schneefräse, die ergonomisch mit einstellbarer Schneeauswurfrichtung nach links, rechts oder geradeaus fast ohne Kraftaufwand, den Job erledigt.

Vermieter sind für den Winterdienst zuständig und im Schadensfall auch mit verantwortlich. Daher sollten sie auch regelmäßig kontrollieren, ob ihre Mieter, wenn sie diese Aufgabe übernommen haben, auch der Verpflichtung nachkommen. Generell müssen die wichtigsten zum Grundstück gehörenden Zugänge begehbar sein. Dazu gehören der Hauseingang sowie der Zugang zu Garagen oder Mülltonnen. Je nach Arbeitsaufwand und Schneefläche bietet sich dabei der Einsatz einer Platz sparenden Schneefräse an. Moderne Helfer, wie beispielsweise die Akku-Schneefräse GE-ST 36/40 Li E-Solo. Sie ist erhältlich ohne Akkus und Ladegerät in einer Basis-Version bei den Werkzeugprofis von Einhell, haben eine Drehzahlregelung. Diese passt sich je nach Schneebeschaffenheit an die Arbeitssituation an, ist umweltschonend und hat keinen Benzintank. Der leistungsstarke Akku-Schneeschieber erledigt seinen Job zuverlässig mit zwei 18V Batterien und erprobter TWIN-PACK Technologie. Der Hersteller empfiehlt dabei generell den Einsatz von 4,0 Ah Akkus und größer. Ein ergonomischer Handgriff mit Softgrip sorgt für eine angenehme Zweihand-Bedienung. Die Akku-Abdeckung mit Magnetverschluss schützt das selbststehende und leicht transportierbare Gerät vor Schnee und Nässe. Ein 2-Punkt Sicherheitsschalter schützt es vor unbeabsichtigtem Starten.

Fernab der Steckdose an eine strom-unabhängige Lichtquelle denken

Zusätzlich genutzte Scheinwerfer in Haus und Garten im Einsatz als Arbeitsscheinwerfer verbessern die Sicht und erhöhen die Produktivität. Den vollen Durchblick auf das Geschehen bietet beispielsweise eine handliche Akku-Lampe, wie etwa die TE-CL 18/2500 LiAC – Solo bei Stromausfall, im Campingurlaub, bei Nachtwanderungen und Spaziergängen nach Sonnenuntergang sowie bei anderen Outdoor-Aktivitäten.

Bei vielen Arbeiten leistet sie das ganze Jahr über gute Dienste. Alle Akkus aus der Power X-Change Systemfamilie von Einhell können mit der robusten LED-Leuchte mit insgesamt 2500 Lumen Lichtstrom kabellos betrieben werden. Dank der sieben langlebigen, leuchtstarken LEDs mit insgesamt 2.500 Lumen Lichtstrom und 6.500 K(elvin) Lichttemperatur ist die Akku-Lampe nicht nur heller, sondern auch robuster und stoßunempfindlicher als eine vergleichbare Halogen-Lampe.

Für das Schneeräumen sind feste Zeiten vorgesehen. An Werktagen kann nicht vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen nicht vor neun Uhr morgens und nach 20 Uhr abends mit geräumten Wegen gerechnet werden. 
 | Foto: Foto: Einhell/ TRD Haus und Garten
Der Räumpflichtige hat den Vorgang an die jeweiligen Witterungsverhältnisse anzupassen. Im Klartext: Wenn notwendig, muss der Schnee mehrfach am Tag geräumt werden. Experten machen allerdings darauf aufmerksam, dass unter bestimmten Bedingungen Sonderregelungen gelten können. So haben laut einem Urteil des OLG Naumburg Restaurantbesitzer während ihrer Öffnungszeiten auch nach zwei Uhr noch darauf zu achten, dass ihre Wege sicher passiert werden können. (Az.: 10 U 54/12).
 | Foto: Foto: Einhell/TRD Haus und Garten
Die Akku-Lampe lässt sich nicht nur an schlecht beleuchteten Orten wie im Keller, der Baustelle, im Dachgeschoss, dunklen Ecken oder als Pannenhelfer einsetzen. | Foto:  Foto:Einhell/TRD mobil
Autor:

Heinz Stanelle aus Region

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