Fünfter Verhandlungstag im Oberderdinger Mordprozess: „Er war immer so fröhlich“

Am 30. Januar setzte das Richtergremium um Leonhard Schmidt im Karlsruher Landgericht die Zeugenvernehmungen fort. | Foto: ch
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Auch am fünften Verhandlungstag (30. Januar) im Karlsruher Landgericht brachten die Aussagen der vernommenen Zeugen wenig Klarheit darüber, ob ein 24-jähriger Pfleger im "Haus Edelberg" in Oberderdingen einen Brand gelegt haben soll.

Oberderdingen/Karlsruhe (hk) Für einige ist es immer noch schwer vorstellbar: Der auf der Anklagebank sitzende, 24-jährige Altenpflege-Azubi, soll vorsätzlich ein unbenutztes Bett mit Hilfe eines Brandbeschleunigers in Brand gesetzt haben, an dessen Folgen eine wehrlose 82-jährige Heimbewohnerin starb. Auch am fünften Verhandlungstag im Oberderdinger Mordprozess vor dem Karlsruher Landgericht schüttelten viele der geladenen Zeuginnen und Zeugen – vornehmlich Beschäftigte des Hauses Edelberg – ungläubig den Kopf, als sie flüchtige Blicke auf den Angeklagten warfen. Dieser hatte erneut von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Auch die Richter bissen sich, wie schon in der Vergangenheit, die Zähne an den teilweise großen Erinnerungslücken der vernommenen Zeugen aus. Dennoch gelang es dem Vorsitzenden Richter Leonhard Schmid und seinen Kollegen einige wichtige Details ans Tageslicht zu bringen.

„Er schloss die Türen und Fenster, um die Rauchentwicklung einzugrenzen“

Der erste Zeuge des Prozesstages, ein Altenpflege-Kollege des Angeklagten, konnte keine wesentlich neuen Informationen bezüglich der Zeitabläufe vor und während des Feuers liefern. Er räumte ein, sich im Sommer letzten Jahres, nicht viele Gedanken über den Brand im Senioren-Zentrum gemacht zu haben: „Das Thema ging mir auf die Nerven und ich wollte so schnell wie möglich damit abschließen“, sagte er. Laut eigenem Bekunden sei er mit dem Angeklagten auch privat befreundet gewesen. Kennengelernt hätten sich die beiden bereits im Sommer 2017 am Peter-und-Paul-Fest in Bretten. Auch die zweite Zeugin, eine Pflegehilfe, gab Erkenntnisse zum Charakter und Wesen des Angeklagten: „Er war immer so fröhlich“, sagte sie mit stockender Stimme, während sie immer wieder zum Angeklagten schaute. Eine weitere Zeugin – Qualitätsmanagerin im Senioren-Zentrum – war sich sicher, dass der Angeklagte am Tag des Brandes alles richtig gemacht habe: „Er schloss die Türen und Fenster, um die Rauchentwicklung einzugrenzen.“ Eine andere Zeugin war der festen Überzeugung, dass das Verhalten des Angeklagten möglicherweise falsch angekommen sei: „Er hat immer seine Meinung gesagt. Vielleicht wurde das vom  Pflegedienst fehlinterpretiert.“ Der Verteidiger fragte nach, ob das Verhalten des Angeklagten von der Pflegedienstleitung als „in den Vordergrund drängen“ verstanden werden konnte. „Ja“, antwortete sie. Sie selbst habe den Angeklagten als hilfsbereite und selbstlose Person kennengelernt.

„Ja, ich habe ihm einen Vertrag angeboten“

Von dem ehemaligen Einrichtungsleiter des Hauses ließ sich das Richtergremium erklären, aus welchen Gründen die Feuermeldeanlage in der Vergangenheit – wie auch von anderen Zeugen dargestellt – immer wieder ausgelöst wurde und es sich hinterher als Fehlalarm herausgestellt hat. Der ehemalige Einrichtungsleiter nannte einige Ursachen: Zum Beispiel werde der Alarm ausgelöst, wenn sich Fliegen im Rauchmelder verfangen oder Dämpfe aus der Küche aufsteigen. Der Alarm werde zudem über zwei Wege deutlich gemacht: Einmal durch ein akustisches Signal, das im ganzen Haus zu hören ist und zum anderen über eine Benachrichtigung auf dem Diensthandy der Pflegedienstleitung. Der Vorsitzende Richter wollte dann konkret wissen, ob die Einrichtung dem Angeklagten eine Festanstellung in Aussicht gestellt habe. „Ja, zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres habe ich ihm einen Vertrag angeboten“, sagte der Einrichtungsleiter. Der Angeklagte hätte zwar „viele Fehlzeiten“ gehabt und das Ergebnis der Zwischenprüfung sei nicht zufriedenstellen gewesen, dennoch habe der Einrichtungsleiter „fachlich gesehen keine Bedenken“ gehabt. Von der Pflegedienstleitung habe er allerdings die Rückmeldung bekommen, dass der Angeklagte „Gas geben“ müsse.

Zeugen widersprechen sich gegenseitig

Die Atmosphäre im Saal kochte auf, als zwei vormals geladene Zeugen erneut vernommen wurden. Ersterer hatte die Ermittlungsbeamten kontaktiert aus dem Grund, das ihm noch etwas eingefallen sei. Er habe mit dem anderen Zeugen, als der Angeklagte verhaftet wurde, telefoniert. Dabei hätte ihm der andere Zeuge geraten, die Jacke und die Sturmhaube, die der Angeklagte bei ihm zurückgelassen hatte verschwinden zu lassen. Als der besagte Zeuge vernommen wurde, behauptete er das Gegenteil. Er habe den anderen Zeugen nicht nicht auf die Idee gebracht, die Sachen verschwinden zu lassen, sonderm ihm lediglich eine Antwort auf die Frage gegeben, was er denn mit den Dingen tun soll. "Er hat gesagt, er will nicht in dieser Sache involviert sein und ich anwortete ihm, bring es in den Wald oder zur Polizei." Aus Zeitmangel hätte er auch gleich das Telefon auflegen müssen. Kurioser wurde es, als dieser Zeuge zwei Jagdmesser zur Sprache brachte. Diese habe ihm der andere Zeuge gebracht, mit der Bitte, sie zu verstecken, damit er "nicht noch mehr Ärger kriegt". Der aber stritt das ab und sagte, er würde keine Jagdmesser besitzen.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 5. Februar, fortgesetzt.

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Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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