Mordprozess in Oberderdingen: Anklage fordert lebenslang

Ein wegen Mordes in einem Altenheim angeklagter Pfleger soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis.
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Ein wegen Mordes in einem Altenheim angeklagter Pfleger soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis.

Karlsruhe (dpa/lsw) Im Mordprozess um den Feuertod einer 82 Jahre alten Seniorin hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Karlsruhe eine lebenslange Freiheitsstrafe für den angeklagten Pfleger gefordert. "Der Angeklagte ist der Täter und kein anderer", sagte der Staatsanwalt am Dienstag. Es gebe keinen Zweifel daran, dass der 24-Jährige im Mai vergangenen Jahres das Feuer in der Einrichtung in Oberderdingen (Kreis Karlsruhe) gelegt habe, bei dem die Frau starb und eine weitere Heimbewohnerin lebensgefährlich verletzt wurde.

Kurzfristige Erkrankung eines Schöffen

Deren Anwältin schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen an, beantragte aber zusätzlich, eine Verurteilung wegen versuchten Mordes an ihrer Mandantin. Das geplante Plädoyer der Verteidigung wurden wegen der kurzfristigen Erkrankung eines Schöffen auf den 11. März vertagt, das Urteil soll nun am 13. März fallen. Die Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe und der Gemeingefährlichkeit seien erfüllt, sagte der Staatsanwalt. Er forderte in seinem zweieinhalbstündigen Vortrag außerdem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das hieße, dass der 24-Jährige im Falle einer lebenslangen Haftstrafe auf jeden Fall länger im Gefängnis bleiben müsste, als 15 Jahre. Motiv für die Tat sei ein ausgeprägtes Geltungsbedürfnis des Mannes gewesen, der sich gerne als Retter und Helfer in Notsituationen sehe. Nur um sich selber aufzuwerten, habe ein anderer Mensch sterben müssen, hielt der Anklagevertreter dem Pfleger vor.

Der Angeklagte hatte vor Gericht geschwiegen

Zu dem tödlichen Brand kam es, weil der Mann der Anklage zufolge die Matratze eines nicht belegten Bettes in dem Heim angezündet haben soll. Auch zwei weitere, kleinere Scheunenbrände vor dem Feuer im Altenheim werden ihm zur Last gelegt. Der Angeklagte hatte vor Gericht geschwiegen. Der mehrfach verlängerte Prozess war geprägt gewesen von mühseliger Beweissuche, aufwendigen Zeugenvernehmungen und mehreren Sachverständigengutachten. Auch ein psychiatrischer Sachverständiger war gehört worden. Da der 24-Jährige die Mitarbeit verweigert hatte, war der Experte auf Beobachtungen während der Verhandlungstage angewiesen gewesen.

Mehr zum Mordprozess Oberderdingen lesen Sie auf unserer Themenseite.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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