Pfinztal: Junge Männer nach Verfolgungsjagd festgenommen

Nach einer Verfolgungsjagd über die Autobahn bis nach Pfinztal hat die Polizei zwei junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren festgenommen.

Pfinztal (kn) Nach einer Verfolgungsjagd über die A5 bis nach Pfinztal hat die Polizei zwei junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren festgenommen. Die beiden Männer waren in einem Kleinwagen auf der A5 unterwegs gewesen und dort einer Polizeistreife aufgefallen, weil das Kennzeichen des Kleinwagens entstempelt war. Nachdem die Polizisten den Wagen im dichten Verkehr zunächst aus den Augen verloren hatten, konnten sie kurz nach der Ausfahrt zur Tank-und-Rastanlage Bruchsal wieder zu ihm aufschließen. Allerdings reagierte der Fahrer auf die Haltezeichen der Polizisten mit einem Tritt aufs Gaspedal. Nach einigen Kilometern konnte die Streife überholen und setzte erneut zur Kontrolle an.

Bei der Ausfahrt Leitplanke gerammt

Nachdem er scheinbar auf die Zeichen reagiert hatte, zog der am Steuer sitzende 20-Jährige plötzlich an der Polizei vorbei und wechselte nunmehr bei einem Tempo von bis zu 150 Stundenkilometer mehrfach die Fahrspuren. An der Anschlussstelle Karlsruhe-Nord verließ er die Autobahn und prallte auf dem Weg zur B10 gegen die Leitplanken. Trotz eines Schadens von über 2.000 Euro fuhr der Mann mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Pfinztal weiter.  Schließlich gelang es den Polizisten, den Wagen kurz nach dem Grötzinger Tunnel anzuhalten und beide Insassen festzunehmen. Dabei leistete der 19-jährige Beifahrer noch Widerstand. 

Unter Einfluss von Rauschmitteln

Wie sich herausstellte, stand der 20-Jährige unter dem Einfluss von Rauschmitteln. Außerdem besitzt er keine Fahrerlaubnis. Im Fahrzeug wie auch bei seinem Beifahrer konnten zudem geringe Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt werden. Die am Auto angebrachten entstempelten SFA-Kennzeichen (Zulassungsbereich Soltau-Fallingbostel / Norddeutschland) gehörten zu keiner Zeit zum Fahrzeug. Da bislang auch die Eigentumsverhältnisse des älteren Kleinwagens nicht zu klären waren, wurde der Pkw fürs Erste beschlagnahmt.Letztlich stellte sich heraus, dass der 19-Jährige zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Bandbreite der Anzeigen gegen die aus Norddeutschland stammenden Beschuldigten liest sich wie ein Streifzug durch das Strafgesetzbuch: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Abgabenordnung und das Betäubungsmittelgesetz und letztlich auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Alle aktuellen Polizei-Meldungen finden Sie auch auf unserer großen Themenseite „Polizei“.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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