Siebenjährige erstochen: Angeklagter entschuldigt sich

Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod seiner sieben Jahre alten Stieftochter hat der Angeklagte sich für die Tat entschuldigt.

Karlsruhe (dpa/lsw) Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod seiner sieben Jahre alten Stieftochter hat der Angeklagte sich für die Tat entschuldigt. Die Anklage wirft dem 33-Jährigen vor, das Kind im Mai in Karlsruhe erstochen zu haben - als Motiv vermutet die Staatsanwaltschaft Rache, weil seine Frau sich von ihm trennen wollte. Zu Beginn der Verhandlung am Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe entschuldigte sich der Mann bei seiner Frau und dem leiblichen Vater des Opfers. Beide treten als Nebenkläger auf; nur der Vater war anwesend.

Tür eingetreten und zugestochen

Laut Staatsanwaltschaft war der Mann am Tattag abends in die Wohnung einer Freundin seiner Frau eingedrungen. Dort hielten sich die beiden Kinder der Freundin sowie das spätere Opfer alleine auf. Er trat die Tür ein, zerrte die Stieftochter aus der Wohnung und stach sechsmal auf sie ein, hieß es in der Anklageschrift. Das Kind starb wenige Tage später an seinen lebensgefährlichen Verletzungen.Der Angeklagte war kurz nach dem tödlichen Angriff festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ein Urteil könnte am Freitag fallen.

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Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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