Stadt Karlsruhe ab Donnerstag in Inzidenzstufe II
Für viele Bereiche gelten wieder Beschränkungen
Karlsruhe (kn) Das Gesundheitsamt in Karlsruhe hat am Mittwoch, 7. Juli, bekanntgegeben, dass die 7-Tage-Inzidenz für den Stadtkreis Karlsruhe fünf Tage in Folge über zehn lag. Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fällt das Stadtgebiet damit in den Inzidenzbereich zehn bis 35 und es gilt ab Donnerstag, 8. Juli, die Inzidenzstufe II.
Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen
Demnach dürfen sich nur noch 15 Personen aus maximal vier Haushalten treffen, wobei Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre nicht mitzählen. Ebenfalls dürfen private und öffentliche Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie sportliche Wettkampfveranstaltungen nur mit verminderter Personenzahl stattfinden. Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen oder Bibliotheken, Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks und Schwimmbäder sowie Volkshochschulen, Kunst- und Musikschulen. Gastronomie und Vergnügungsstätten wie Restaurants, Kneipen, Imbisse und Spielhallen dürfen weiterhin ohne besondere Regelungen und Beschränkung der Personenzahl geöffnet bleiben, in geschlossenen Räumen gilt aber Rauchverbot. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.
Fünf Tage unter Inzidenz-Wert von Zehn
Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer II "Was gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?" abgerufen werden. Um wieder in die Inzidenzstufe I zu gelangen muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter zehn liegen.
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Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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