Wohnungspolitik
Land verlängert Prämie an Kommunen für Wiedervermietung

Das Land verlängert bis Ende 2026 seine Prämie an Kommunen, die sie für die Wiedervermietung von Wohnungen auszahlen können. | Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
  • Das Land verlängert bis Ende 2026 seine Prämie an Kommunen, die sie für die Wiedervermietung von Wohnungen auszahlen können.
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Stuttgart (dpa/lsw) Das Land verlängert bis Ende 2026 seine Prämie an Kommunen, die sie für die Wiedervermietung von Wohnungen auszahlen können. Insgesamt seien in den vergangenen drei Jahren landesweit 396 zuvor lange leerstehende Wohnungen in 87 Kommunen wiedervermietet worden, teilte Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in Stuttgart mit. Dafür wurden den Angaben zufolge 505.000 Euro ausgezahlt.

Kleiner Anreiz mit Wirkung

«Der Erfolg der Prämie zeigt, dass auch kleine Anreize Wirkung entfalten können», sagte Razavi. Die Unterstützung solle vor allem ein Bewusstsein für das Problem schaffen und sei nicht selten der letzte Anstoß, um entsprechende Räume wieder zu vermieten.

Länger leerstehende Wohnungen wieder vermieten

Die Zahlung belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Das Land bezahlt dabei pro reaktivierter Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2000 Euro). Die Räume müssen zuvor mindestens sechs Monate nicht bewohnt gewesen sein.

Ungenutzten Wohnraum im Haus aktivieren

Zugleich wurde die Beratungsprämie bis Ende 2026 verlängert. Sie gibt es seit April 2023. Zielgruppe seien Eigentümer, denen ihr Einfamilienhaus - zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder - zu groß geworden sei. Demnach sollen sie durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten können, wie ungenutzter Wohnraum in ihrem Haus aktiviert werden kann. Hiefür gibt es 400 Euro von den Kommunen. Ob beide Boni vor Ort angeboten werden, entscheidet jede Kommune selbst. Für die Verlängerung beider Programme stehen den Angaben zufolge drei Millionen Euro zur Verfügung.

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Kraichgau News aus Bretten

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