Landwirtschaftsamt stoppt Grundstücksverkauf für Pferdehof

Geplanter Pferdehof Schillingswald in Kleinvillars widerspricht gesetzlichen Grundlagen"

ENZKREIS. Nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen sowie der rechtlichen Vorgaben kann das Landwirtschaftsamt dem Grundstücksverkauf an einen Investor, der im Gewann Schillingswald zwischen Kleinvillars und Knittlingen einen Pferdehof errichten möchte, nicht zustimmen. Dies teilt das Landratsamt mit.

Der Investor plant einen Pferdehof, auf dem Pensionspferde gehalten und Islandpferde gezüchtet werden sollen. „Da es sich bei den Grundstücken um bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, muss ein Verkauf von uns genehmigt werden“, erklärt Jürgen Krepp, Leiter des Landwirtschaftsamts. Dabei werde geprüft, ob dies „eine nachteilige Verteilung des Grund und Bodens nach dem Agrarstruktur-Verbesserungsgesetz“ darstelle.

Projekt scheitert an hohen Ansprüchen

„Aus Gesetz und Rechtsprechung ergeben sich besonders strenge Anforderungen, wenn – wie in diesem Fall – der Betreiber bislang keinen landwirtschaftlichen Betrieb geführt hat“, erläutert Krepp. Es muss dann nachgewiesen werden, dass ein dauerhaft leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betrieb entsteht. „Zum Beispiel müsste in einem solchen Betrieb eine fachlich geeignete Person mit entsprechender Qualifizierung arbeiten“, so Krepp. Weitere Voraussetzungen seien ein langfristig angelegtes Betriebs- und Investitionskonzept sowie der Nachweis der Verfügbarkeit ausreichender landwirtschaftlicher Flächen. Der Flächenverkauf war auf Kritik des Kreisbauernverbands und heftigen Protest der Landwirte aus Kleinvillars gestoßen. Diese haben sich auch an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt.

Das Landwirtschaftsamt kam nach intensiver Prüfung des Sachverhalts unter wiederholter Beteiligung des Investors und der Stadt Knittlingen zu dem Ergebnis, dass die Genehmigung des Grundstücksverkaufs nicht erteilt werden kann. „Die bei dem Projekt überwiegende Pensionspferdehaltung deckt sich nicht mit der Definition der Landwirtschaft nach dem Agrarstruktur-Verbesserungsgesetz“, erläutert Dr. Hilde Neidhardt, seit 1. Juli im Landratsamt für das Landwirtschaftsamt zuständige Dezernentin, die Entscheidung. Ein zweifelsfrei dauerhaft leistungsfähiger Betrieb sei mit dem Investitionskonzept nicht ausreichend nachgewiesen, auch die entsprechende Flächenausstattung sei aktuell nicht gegeben.

Landsiedlung Baden-Württemberg hat Vorkaufsrecht

Jetzt muss der Vorgang der Landsiedlung Baden-Württemberg vorgelegt werden. Diese hat nach dem Agrarstruktur-Verbesserungsgesetz ein Vorkaufsrecht für die Flächen, das sie binnen eines Monats ausüben kann. Über eine parallel eingereichte Bauvoranfrage für das Gestüt wird das Landratsamt erst nach der endgültigen Klärung des Grundstücksverkaufs entscheiden.

(enz)

Autor:

Gabriele Meyer aus Bretten

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