Für kommunale und private Waldbesitzer
Neue Fördermöglichkeiten im Waldnaturschutz

Ein neues Förderprogramm richtet sich an kommunale wie auch private Waldbesitzer. Unter anderem sind Maßnahmen des Waldnaturschutzes förderfähig. Konkret ließen sich mit Fördermitteln beispielsweise wertvolle Bäume wie diese alte Eiche im Birkenfelder Gemeindewald, die der Leiter des Forstreviers Birkenfeld-Engelsbrand, Fabian Kuhr, stolz zeigt, erhalten und sichern. | Foto: Matthias Bäuerle
  • Ein neues Förderprogramm richtet sich an kommunale wie auch private Waldbesitzer. Unter anderem sind Maßnahmen des Waldnaturschutzes förderfähig. Konkret ließen sich mit Fördermitteln beispielsweise wertvolle Bäume wie diese alte Eiche im Birkenfelder Gemeindewald, die der Leiter des Forstreviers Birkenfeld-Engelsbrand, Fabian Kuhr, stolz zeigt, erhalten und sichern.
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Region (enz) Mittlerweile ist es Herbst geworden und Baden-Württemberg hat den dritten Dürre-Sommer in Folge hinter sich. Dies stellt einen enormen Stressfaktor für die Natur und damit auch die Wälder dar. Vielerorts im Land sind einzelne Bäume abgestorben und größere Schadflächen entstanden. „Auch die Wälder im Enzkreis haben dieses Jahr wieder sehr unter der anhaltenden Hitze und Trockenheit gelitten“, berichtet der Forstdezernent des Enzkreises, Dr. Daniel Sailer. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, habe das Land ein neues, umfangreiches Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Diese „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für nachhaltige Waldwirtschaft“ richte sich an kommunale wie auch private Waldbesitzer im Land und soll diese bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen unterstützen.

Biologisch und ökologisch hochwertige Strukturen

Die neue Verwaltungsvorschrift geht laut dem Leiter des Forstamtes, Andreas Roth, dabei „über die bloße Förderung zur Beseitigung von Folgen von Extremereignissen“ hinaus; tatsächlich stellt dies nur einen Baustein des umfangreichen Förderprogramms dar (Teil F). Der „Vertragsnaturschutz im Wald“ (Teil E) ist ebenso Teil des Förderprogramms.
Wie die neuen Fördermittel des Landes beispielsweise im Waldnaturschutz konkret eingesetzt werden können, machen Matthias Bäuerle, beim Enzkreis-Forstamt für den Bereich Waldnaturschutz zuständig, und sein Kollege Fabian Kuhr anhand eines praktischen Beispiels deutlich. Kuhr - der das Forstrevier Birkenfeld-Engelsbrand leitet und damit eines der beiden Forstreviere im Enzkreis, die sich durch ihren hohen Privatwald-Anteil an der Gesamt-Revierfläche auszeichnen - sucht zusammen mit Matthias Bäuerle im Birkenfelder Gemeindewald eine alte Eiche auf, die sich neben ihrer Dimension durch im Förderjargon so genannte „Sonderstrukturen“ auszeichnet. Das sind biologisch und ökologisch hochwertige Strukturen, wie Astabbrüche, Pilzkonsolen oder ein freiliegender Holzkörper.

Bäume müssen spezielle Kriterien erfüllen

„Dieses eindrucksvolle Exemplar einer Alteiche ist ein schönes Beispiel für den hohen naturschutzfachlichen Wert eines solchen Baumes“, stellt Bäuerle fest. Die Erhaltung derartiger Bäume und die Sicherung ihrer Bedeutung für den Naturschutz im Wald rücken nach seiner Aussage wieder mehr in den Vordergrund bei der Arbeit der Förster. Um dies weiterhin und verstärkt auch im Kommunal- und Privatwald zu gewährleisten, wurden diverse Fördermöglichkeiten in die aktuelle Verwaltungsvorschrift aufgenommen.
Neben der Ausweisung und Erhaltung von einzelnen Altbäumen können auch ganze Gruppen von Bäumen für einen bestimmten Zeitraum aus der Nutzung genommen werden, was dem Waldbesitzer dann finanziell vergütet wird. Die Bäume beziehungsweise Baumgruppen müssen dabei jedoch spezielle Kriterien erfüllen, damit ihnen eine hohe naturschutzfachliche Rolle zugesprochen wird. So sind die genannten „Sonderstrukturen“ von Bedeutung, die Dimension des Baumes und auch die Baumart. Dies hat den Hintergrund, dass so einer möglichst großen Fülle an Tier-, Pilz- und Pflanzenarten ein Lebensraum geboten wird.

Bis zu fünf Bäume pro Hektar förderfähig

Waldbesitzer haben die Möglichkeit, Einzelbäume für einen Zeitraum von zehn oder zwanzig Jahren fördern zu lassen. Dabei sind bis zu fünf Bäume pro Hektar förderfähig, bei zehnjähriger Vertragsbindung beträgt die Fördersumme beispielsweise einer Eiche 200 Euro und für eine Rotbuche 130 Euro, bei zwanzigjähriger Vertragsbindung 550 Euro beziehungsweise 360 Euro. Darüber hinaus ist die Gestaltung oder Erhaltung von Innen- oder Außenrändern des Waldes förderfähig.
Wer sich über die Details der „Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft“ sowie die Förderkriterien nicht nur zum „Vertragsnaturschutz im Wald“ informieren möchte, findet diese im Internet auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im „Förderwegweiser BW“. Selbstverständlich stehen auch die im Kommunal- und Privatwald zuständigen Forstrevierleiter oder das Forstamt im Landratsamt Enzkreis als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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