Kommunen der Region folgen Corona-Empfehlung des Landkreises
Niederlassungsverbot für Bretten und Gemeinden in der Region

In der Region reagieren nach und nach sämtliche Städte (im Bild Bretten) und Gemeinden auf die Empfehlungen des Landkreises Karlsruhe, eine temporäre Ausgangssperre zu verhängen. | Foto: WikiCommons, K. Jähne
  • In der Region reagieren nach und nach sämtliche Städte (im Bild Bretten) und Gemeinden auf die Empfehlungen des Landkreises Karlsruhe, eine temporäre Ausgangssperre zu verhängen.
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Bretten/Gondelsheim (kn) In der Region reagieren die Städte und Gemeinden auf die Empfehlungen des Landkreises Karlsruhe, ein temporäres Niederlassungsverbot zu verhängen. Als eine der ersten Kommunen ist Bretten dieser Empfehlung gefolgt. Dabei folgt die Sperre mit ihren grundlegenden Inhalten, den vom Landratsamt Karlsruhe erarbeiteten und mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe abgestimmten Empfehlungen. Das bedeutet, es wird in Bretten ab sofort ein grundlegendes Betretungsverbot für öffentliche Orte nach dem Freiburger Vorbild geben. Dies sei aber "ausdrücklich keine Ausgangssperre", betonte Wolff. Diese könne nur das Land Baden-Württemberg verhängen. (Den genauen Wortlaut der Brettener Verfügung finden Sie hier.)

Starke Einschränkungen für Bürger

Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen. Ausgenommen vom Verbot sind beispielsweise Betretungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die zum Zwecke von medizinischen, psychotherapeutischen oder vergleichbaren Heilbehandlungen erforderlich sind, die der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen und die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind. Darunter fallen Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseurgeschäfte, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Ebenso sind Wege zur Unterbringung von Kindern in die Notbetreuung oder zur Arbeit vom Verbot ausgenommen. Gelten wird die verhängte Ausgangssperre in Bretten bis 5. April, so Wolff. "Dazu wird es Kontrollen geben, ob die Sperre eingehalten wird", betont der Brettener OB. 

Gondelsheim und Kürnbach ebenfalls mit Ausgangssperre

Auch der Gondelsheimer Bürgermeister Markus Rupp hat die Ausgangssperre für seine Gemeinde angeordnet. Sie wird dort am 21. März um 0.00 Uhr in Kraft treten und gilt ebenfalls vorerst bis 3. April. „Wir fahren damit eine einheitliche Linie in den 32 Städten und Gemeinden des Landkreises - das ist wichtig“, so Rupp.  Auch Kürnbach, Walzbachtal und Oberderdingen sind der Empfehlung zum Erlass der Ausgangssperre inzwischen gefolgt. Die übrigen Gemeinden im Landkreis Karlsruhe werden dies im Laufe des Tages tun.

Walzbachtals Bürgermeister dankt den Helfern

Walzbachtals Bürgermeister Timur Özcan dankte in einer Erklärung zudem allen Personen, die "in den sogenannten systemrelevanten Berufen wie Feuerwehr, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen, Apotheken, Supermärkten und vielen mehr arbeiten sowie den ehrenamtlichen HelferInnen der Organisation Hilfe, wo Hilfe benötigt wird".  Informationen und die Ansprechpartner von „Hilfe, wo Hilfe benötigt wird“, sind im Übrigen auf der Walzbachtaler Gemeinde-Homepage zu finden.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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