Aufruf zur freiwilligen Unterstützung im Gesundheitssektor
Notbetreuung an Schulen auch in den Osterferien

Kultusministerin Susanne Eisenmann geht davon aus, dass die Notbetreuung auch in den Osterferien gewährleistet ist. | Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg
  • Kultusministerin Susanne Eisenmann geht davon aus, dass die Notbetreuung auch in den Osterferien gewährleistet ist.
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Region (kn) Die Osterferien (6. April bis 18. April) stehen in Baden-Württemberg bevor. Das stellt viele Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind und aktuell keine Möglichkeit haben, Urlaub zu nehmen, vor Probleme bei der Kinderbetreuung. „Wir sehen diese Situation und ich halte es für absolut notwendig, dass wir diejenigen Personen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten und aktuell für uns da sind, auch in den Osterferien nach Kräften unterstützen“, erklärte dazu die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann. Es sei daher zwingend erforderlich, die Notbetreuung an den Schulen auch in den Osterferien anzubieten. Wo immer sie nachgefragt wird, solle diese Betreuung deshalb auch ungeschmälert in den Osterferien angeboten und in schon bewährter Weise auf Grundlage der bekannten Regeln weiter organisiert werden. Auch die Erreichbarkeit der Schulen solle in den Osterferien gewährleistet werden.

Viele Lehrer stehen auch in Osterferien zur Verfügung

„Zahlreiche Lehrkräfte haben bereits signalisiert, dass sie auch in den Osterferien zur Verfügung stünden. Darüber freue ich mich sehr und ich halte das für ein herausragendes Zeichen für den Zusammenhalt in der aktuellen Situation und bedanke mich bei allen für dieses große Engagement“, so die Ministerin. So gehe das Kultusministerium angesichts der zahlreichen positiven Rückmeldungen aktuell davon aus, dass die Einteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten für die Notbetreuung auf freiwilliger Basis möglich sei.

Aufruf zum freiwilligen Einsatz im Gesundheitssektor

Das Kultusministerium hat zudem einen Aufruf an Schulen mit den Lehrbereichen Gesundheit, Pflege und Pharmazie herausgegeben. Darin werden Lehrkräfte mit entsprechender medizinischer oder pflegerischer Vorbildung gebeten, sich für einen freiwilligen Einsatz zum Beispiel in einem Krankenhaus oder bei den Gesundheitsämtern zu melden. „Wir haben über 500 Lehrerinnen und Lehrer an den beruflichen Schulen, die dafür eine Vorqualifikation mitbringen, wie beispielsweise ein Medizinstudium oder eine Pflegeausbildung“, so Eisenmann.

Einrichtungen brauchen jede personelle Verstärkung

Die Kultusministerin Eisenmann bittet die Lehrkräfte deshalb: „Überlegen Sie sich, ob Sie sich einen freiwilligen Einsatz in Krankenhäusern, bei Hilfsorganisationen oder bei den Gesundheitsämtern vorstellen können. Diese Einrichtungen benötigen momentan jede personelle Verstärkung, die sie bekommen können.“ Für den freiwilligen Einsatz können Lehrerinnen und Lehrer selbstverständlich unter Fortzahlung der Bezüge befristet abgeordnet oder zugewiesen werden. 

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Mehr lesen Sie auf unserer Themenseite #gemeinsamdurchdiekrise.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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