Baden-Württemberg stoppt neue Fahrverbots-Regeln für Raser
Ordnungsamt Bretten schickt eingezogene Führerscheine zurück

Stuttgart/Bretten (dpa/lsw/swiz) Die schärferen Strafen für Raser aus dem umstrittenen neuen Bußgeldkatalog finden in Baden-Württemberg vorerst keine Anwendung. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren von Rasern würden zunächst gestoppt, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf Anfrage. Der Südwesten folgt damit wie teils andere Bundesländer einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wegen eines Formfehlers wahrscheinlich nichtig sind.

Kein "Verwässern der Sanktionen"

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warnte aber davor, die schärferen Sanktionen zu verwässern. Die Inhalte der Novelle müssten erhalten bleiben. "Eine Rücknahme der schon seit langem fälligen Verschärfungen wäre ein Rückschlag für die Verkehrssicherheit und ein völlig falsches Signal an Raser", sagte Hermann der dpa. "Durch eine spürbare Erhöhung der Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine abschreckende Wirkung erreicht, und der Gesetzgeber macht klar, er meint es ernst."

Strengere Regeln für Raser angedacht

Nach neuem Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Brettener Ordnungsamt schickt eingezogene Führerscheine vorläufig zurück

Die unklare Rechtslage sorgt auch beim Brettener Ordnungsamt für Maßnahmen, wie Amtsleiter Simon Bolg gegenüber der Brettener Woche/kraichgau.news erklärt: "Derzeit ist unklar, ob Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit der gesamten Vorschriften oder nur der Nebenfolgen (Fahrverbote) der Bußgeldbescheide besteht." Das Land wolle hierzu noch in dieser Woche Handlungsempfehlungen geben. Dennoch ist das Ordnungsamt der Melanchthonstadt schon einmal "in Vorleistung" gegangen: "Wir haben als sofortige Maßnahme die Vollziehung der Fahrverbote ausgesetzt und die derzeit eingezogenen Führerscheine vorläufig an die Betroffenen zurückgeschickt", erklärt Bolg. Und weiter: "Wie das weitere Vorgehen aussieht, hängt von der Frage ab, ob die Vorschriften ganz oder teilweise nichtig oder nur rechtswidrig sind. Ich gehe davon aus, dass hier landeseinheitlich verfahren wird, da das Problem ja nicht nur Bretten betrifft."

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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