Corona in Baden-Württemberg
Pflicht zur Vorlage eines Schnelltest ist rechtmäßig
Mannheim (dpa/lsw) Der Zwang zur Vorlage eines Schnelltests für ungeimpfte Menschen bei bestimmten Anlässen verstößt nicht gegen das Gesetz. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies einen entsprechenden Eilantrag gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ab, wie das Gericht am Donnerstag, 9. September, mitteilte. Die Verordnung sehe umfassende Testpflichten für nicht durch Impfung oder Genesung gegen eine Corona-Infektion immunisierte Personen vor.
"Für bestimmte Lebensbereiche grundsätzlich geeignet"
Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests für bestimmte Lebensbereiche sei grundsätzlich geeignet, Infektionen zu vermeiden, urteilte das Gericht. Es verwies zugleich darauf, dass die Tests noch kostenlos seien und flächendeckend angeboten werden. Auch wenn die Impfung oder eine überstandene Covid-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen erheblich reduziert.
Klägerin hält Verordnung für unverhältnismäßig
Außerdem verstoße der Gesetzgeber auch nicht gegen seine grundgesetzlich bestehende Schutzpflicht gegenüber ungeimpften Menschen, wenn er Geimpfte und Genesene von der Testnachweispflicht ausnehme. Der Beschluss sei rechtskräftig. Es klagte eine Frau, die unter Vorerkrankungen leidet und auf Anraten einer Ärztin nicht gegen Covid-19 geimpft wurde. Sie hielt die Vorgaben der Verordnung für unverhältnismäßig. Außerdem sah sie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, da klar sei, dass Geimpfte und Genesene sich genauso mit Covid-19 infizieren und damit wiederum andere anstecken könnten.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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