Kritik an Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Zwei Drittel der Hochschul-Angestellten befristet beschäftigt

Studierende nehmen im Hörsaal an einer Vorlesung teil. | Foto: Daniel Josling/dpa/Symbolbild
  • Studierende nehmen im Hörsaal an einer Vorlesung teil.
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  • hochgeladen von Kathrin Kuna

Stuttgart (dpa/lsw) Mehr als zwei Drittel der Hochschul-Beschäftigten in Baden-Württemberg hatten im Jahr 2021 einen befristeten Arbeitsvertrag. Beim Personal unterhalb der Professur - also Dozenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben - lag der Anteil noch höher, wie das Statistische Landesamt am Freitag mitteilte. Hier waren es knapp 82 Prozent. Von den 7595 Professoren waren nur gut elf Prozent befristet beschäftigt. An den Hochschulen in Baden-Württemberg zählen demnach 40.810 Menschen zum hauptberuflich beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Personal.

Reformierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gefordert

Über befristete Beschäftigungen wird derzeit kontrovers debattiert. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das die Befristungen ermöglicht, müsste für eine Änderung reformiert werden. Der Verband der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) behauptet etwa, dass durch die Befristungen viele Menschen die akademische Laufbahn gar nicht mehr einschlagen würden, wodurch der Hochschullandschaft viel Forschungspotenzial verloren gehe.

«Sehr gute Promovierte werden ins Ausland gehen und die Möglichkeiten einer globalisierten Wissenschaft und die besseren Perspektiven anderer Standorte nutzen. Nicht wenige werden dann auch dauerhaft im Ausland bleiben», ließ der Geschäftsführer Politik, Bildung und Arbeitsmarkt beim UBW, Stefan Küpper, mitteilen.

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Kraichgau News aus Bretten

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