Änderung der Corona-Verordnung klärt Schnelltest-Unsicherheiten
Auch Friseure dürfen nun Corona-Schnelltests anbieten
Region (kn) Der Einsatz von Schnelltests ist neben den AHA-Regeln und Kontaktbeschränkungen sowie der Impfkampagne eine wesentliche Maßnahme zur Pandemiebekämpfung. So ist der Nachweis eines negativen Schnelltestergebnisses in manchen Bereichen bereits Voraussetzung für den Zugang zu einer Einrichtung, zum Beispiel im Zoo oder beim Friseurbesuch. In Baden-Württemberg gilt seit dem 19. April, dass Menschen, die doppelt geimpft sind, beziehungsweise von einer Corona-Infektion genesen sind, die...