Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Karlsruhe darf unangemeldete Corona-Demos verbieten
Mannheim/Karlsruhe (dpa/lsw) Die Stadt Karlsruhe darf weiterhin unangemeldete und als «Montagsspaziergänge» deklarierte Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung verbieten. Ihre Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, nach der eine städtische Verfügung ungültig ist, war vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erfolgreich. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss änderte der VGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Eilantrag...