Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Rund tausend Meldungen sind beim Gesundheitsamt eingegangen
Enzkreis (kn) Seit dem 15. März gilt die im Paragraph 20a Infektionsschutzgesetz geregelte Impfpflicht für Menschen, die in Pflege-Einrichtungen und im medizinischen Bereich tätig sind. Ab diesem Tag müssen alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft sind oder bei denen es Unklarheiten zum Impf- oder Genesen-Status gibt. Zwei Wochen danach zieht das Amt nun eine erste Bilanz. „Wir haben...