Bußgeld bis 5.000 Euro möglich
Kommunen könnten Impfpflicht schnell durchsetzen

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Tübingen (dpa) Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hält die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus in den Kommunen für eine Leichtigkeit. «Es gibt kein Umsetzungsproblem. Jede Kommune in Deutschland ist über ihre Bußgeldstelle und Einwohnermelderegister in der Lage das umzusetzen», sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Das gehe innerhalb weniger Wochen - auch ohne Impfregister.

Kommunen könnten Auszug aus Einwohnermeldedateien erstellen

Wenn etwa FDP-Politiker oder andere Impfgegner behaupteten, es sei schwierig, eine solche Pflicht umzusetzen, sei das vorgeschoben. «Die Umstandskrämerei ist ein reiner Vorwand», sagte Palmer, der für eine rasche Impfpflicht eintritt. «Wer etwas nicht will, sucht Probleme. Wer etwas will, sucht Lösungen.» Sollte der Bundestag die Impfpflicht samt einem Bußgeld von etwa 5.000 Euro beschließen, könnten die Kommunen einen Auszug aus den elektronisch geführten Einwohnermeldedateien erstellen und alle Bürger über 18 Jahren anschreiben. So etwas ähnliches habe er erst im November veranlasst, es habe eine Woche gedauert.

Bußgeld bis 5.000 Euro möglich

In dem Schreiben würden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, innerhalb von vier Wochen zumindest einen Nachweis für ihre Erstimpfung schriftlich vorzulegen. Falls sie dem nicht nachkommen, schickt die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen mit der Drohung eines Strafgeldes von bis zu 5.000 Euro. Auch für die Bußgeldstelle seien die zusätzlichen Verfahren kein Problem. Palmer bot sich an, das in Tübingen zu erproben. «Wir machen das auch als Modellkommune.» Doch erstmal muss die allgemeine Impfpflicht im Bundestag überhaupt beschlossen werden. Alle Ministerpräsidenten und Kanzler Olaf Scholz haben sich für eine Einführung ausgesprochen. Im Bundestag soll über diese heikle Frage ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Erwartet wird, dass sich Parlamentarier über Parteigrenzen hinweg zusammentun und entsprechende sogenannte Gruppenanträge vorlegen, über die dann abgestimmt wird.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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