Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Rund tausend Meldungen sind beim Gesundheitsamt eingegangen

Einen erfreulichen Anstieg bei Zweit- und Booster-Impfungen zeigt ein Vergleich der Impfquoten in Senioreneinrichtungen zwischen Januar und März dieses Jahres. | Foto: Enzkreis
  • Einen erfreulichen Anstieg bei Zweit- und Booster-Impfungen zeigt ein Vergleich der Impfquoten in Senioreneinrichtungen zwischen Januar und März dieses Jahres.
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Enzkreis (kn) Seit dem 15. März gilt die im Paragraph 20a Infektionsschutzgesetz geregelte Impfpflicht für Menschen, die in Pflege-Einrichtungen und im medizinischen Bereich tätig sind. Ab diesem Tag müssen alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt melden, die nicht geimpft sind oder bei denen es Unklarheiten zum Impf- oder Genesen-Status gibt. Zwei Wochen danach zieht das Amt nun eine erste Bilanz.
„Wir haben von 160 Einrichtungen Meldungen erhalten zu insgesamt 1.060 Personen“, berichtet Manfred Krohmer, der das für die Umsetzung zuständige Team leitet. 69 Meldungen seien von Einrichtungen aus der Stadt gekommen, 91 aus dem Enzkreis. Rund 50 Prozent gingen über das landesweite digitale Meldetool ein, der andere Teil schriftlich oder per Link über die Homepage des Landratsamtes. „Gerechnet hatten wir mit erheblich mehr“, sagt die Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt: „Mitte Februar hatten wir geschätzt, dass es bis zu 2.500 Menschen betreffen könnte.“

„Ein sofortiges Arbeitsverbot gibt es nicht“

Dazu passt, dass sich die Impfquoten im medizinischen und pflegerischen Sektor in den vergangenen beiden Monaten signifikant erhöht hätten, wie Gesundheitsamtsleiterin Dr. Brigitte Joggerst festgestellt hat: „In den Altenpflegeheimen und bei den ambulanten Diensten zum Beispiel sind inzwischen 89,1 Prozent der Beschäftigten vollständig geimpft – Ende Januar lag die Quote noch bei 81,6 Prozent.“ Knapp zwei Prozent seien dort Genesene, etwa ebenso viele noch nicht vollständig geimpft; sieben Prozent seien demnach ungeimpft. Ähnliche Rückmeldungen gebe es aus den Krankenhäusern in der Region.
„Die Menschen, die uns gemeldet werden, bekommen in einem ersten Schritt Post von uns, in der sie aufgefordert werden, uns nachzuweisen, warum sie der Impflicht nicht nachgekommen sind“, erklärt Manfred Krohmer. Geprüft werde dann beispielsweise, ob es korrekt bescheinigt wurde, dass medizinische Gründe gegen eine Impfung vorliegen. „Ein sofortiges Arbeitsverbot gibt es nicht“, sagt Hilde Neidhardt. Man wolle vielmehr die Menschen dazu bringen, sich doch noch impfen zu lassen und so die ihnen anvertrauten Menschen schützen. Anders verhält es sich, wenn Einrichtungen oder Praxen Arbeitskräfte neu einstellen: Diese müssen geimpft oder genesen sein; Ungeimpfte dürfen nicht eingestellt werden.

Durch Impfung "erheblich weniger Behandlungsbedarf"

Bei der 14-Tage-Frist hat das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg berücksichtigt, dass für das Meldeverfahren ein Zertifikat notwendig war, für das mehrere Tage bis zur Zuteilung einzukalkulieren war, wie Krohmer erläutert. Nunmehr sei davon auszugehen, dass es nur noch vereinzelt Nachmeldungen geben wird. Sein Team rechnet jedoch auch noch mit Meldungen zu Beschäftigten, die derzeit einen Genesenen-Status haben; dieser verfällt nach drei Monaten, die Zweitimpfung ohne Booster nach sechs. Danach müssten die Arbeitgeber ihre Angestellten dann dem Gesundheitsamt melden – es sei denn sie lassen sich impfen oder boostern.
Damit, so wirbt Brigitte Joggerst, täten sie im Übrigen vor allem sich selbst einen Gefallen: „Impfungen wirken gegen schwere Verläufe, auch bei der Omikron-Variante. Sie bieten damit einen individuellen Schutz und entlasten Hausärztinnen und Kliniken, weil erheblich weniger Behandlungsbedarf besteht.“

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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