Alarmstufe der Corona-Verordnung gilt ab sofort
Rathaus bleibt offen

Foto: kn

Bretten (bea) Seit diesem Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe der Corona-Verordnung. Für alle Nichtgeimpften sind weitere Beschränkungen im öffentlichen Leben eingetreten, Veranstaltungen werden aufgrund der Hospitalisierungsinzidenz abgesagt.

Rathaus bleibt vorerst für jeden Bürger zugänglich

So könnte der Neujahrsempfang der Stadt entfallen. Doch das Rathaus der Melanchthonstadt bleibe vorerst weiterhin für jeden Bürger geöffnet, sagt Oberbürgermeister Martin Wolff. Auch der Zugang der Öffentlichkeit zu Gemeinderatssitzungen müsste ermöglicht werden. "Wir erfassen die Daten der Menschen, die derzeit auch noch ohne Termin zu uns kommen können, im Eingangsbereich. Dennoch warten wir auf die neuen Bestimmungen der Landes- oder Bundesverordnung". Danach müsse man intern über Regelungen und deren Umsetzung sprechen. So könnte es zu einem späteren Zeitpunkt zu Einschränkungen kommen.

Weihnachtsmarkt in Bretten unsicher

Auch sei noch unsicher, ob der Weihnachtsmarkt stattfinden werde. "Wir wollen den Kunsthandwerkermarkt umsetzen, ob mit oder ohne Gastronomie, das wird sich in nächster Zeit zeigen", so Wolff. Künftig werde es samstags zwischen 8.30 und 18 Uhr – nach Anmeldung – ein Dauerimpfangebot eines mobilen Impfteams im Impfzentrum im DRK-Haus in Bretten geben. Außerdem sei man in Gesprächen mit niedergelassenen Ärzten, um zusätzliche Impfangebote machen zu können.

Eine Übersicht über die Maßnahmen der Alarmverordnung finden Sie hier.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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