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Eine Immobilie kaufen in der Elternzeit?

Mit dem ersten Kind wächst bei vielen der Wunsch, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Der Bezug von Elterngeld muss kein Ausschlusskriterium für eine Baufinanzierung sein. Foto: djd/Dr. Klein Privatkunden
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  • Mit dem ersten Kind wächst bei vielen der Wunsch, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Der Bezug von Elterngeld muss kein Ausschlusskriterium für eine Baufinanzierung sein. Foto: djd/Dr. Klein Privatkunden
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(djd). Mehr Platz für die Familie und ein Garten zum Spielen. Spätestens wenn ein Kind dazukommt, sehnen sich viele junge Paare nach den eigenen vier Wänden. Nicht selten wird das Wunschgrundstück oder die passende Immobilie während der Elternzeit gefunden. Doch ist dann eine Baufinanzierung überhaupt möglich? Ob Elterngeld ein Ausschlusskriterium ist oder als Gehalt anerkannt wird, hängt von der jeweiligen Bank ab.

Baufinanzierung gut vorbereiten

Das Elterngeld wird häufig von Banken als Einkommensquelle bewertet, wenn der Partner unmittelbar nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehrt. „Paare sollten ganz konkret beschreiben, wie es beruflich und finanziell nach der Elternzeit weitergeht“, erklärt Markus Budde, Spezialist für Baufinanzierung von Dr. Klein in Koblenz. Hilfreich sind eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht, oder eine Selbstauskunft, aus der hervorgeht, ab wann und in welchem Umfang der Partner wieder arbeiten wird. Aber auch wenn das Elterngeld bei Vertragsabschluss nicht als festes Einkommen zählt, bedeutet das nicht zwingend den Abschied vom Eigenheim. Mithilfe von Sondertilgungen können Familien das zweite Gehalt trotzdem in die Immobilienfinanzierung einfließen lassen. „Statt eine höhere monatliche Rate anzusetzen, zahlen Paare mit Sondertilgungen auf einen Schlag größere Summen zurück", erklärt Budde. Dafür sparen die Hausbesitzer das unberücksichtigte Einkommen über einen längeren Zeitraum an und übermitteln es gesammelt an die Bank. Bei vielen Kreditinstituten sind diese Extra-Zahlungen einmal im Jahr kostenlos bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstbetrag möglich.

Genügend Flexibilität einplanen

Vor allem bei jungen Familien verändert sich die finanzielle Situation häufiger, zum Beispiel durch weitere Kinder oder eine Stundenreduzierung im Job. Bei der monatlichen Tilgungsrate sollten Eltern daher genug Puffer für Unvorhergesehenes einplanen. Als Faustregel gilt: Die Tilgung beträgt idealerweise zwei bis drei Prozent der Darlehenssumme und maximal ein Drittel des aktuellen Nettoeinkommens. „Mit flexiblen Vertragskonditionen, wie zum Beispiel einem Tilgungssatzwechsel, kann die Baufinanzierung darauf reagieren, wenn sich die persönlichen Pläne ändern“, empfiehlt Markus Budde. Unter www.drklein.de etwa gibt es viele weitere Tipps rund um die passende Baufinanzierung für junge Eltern. Zusätzlich erhalten Familien, die eine Immobilie für die Eigennutzung kaufen, bauen oder modernisieren möchten, finanzielle Unterstützung vom Staat. Bis zu 100.000 Euro können sie mit dem Wohneigentumsprogramm KfW 124 zu besonders niedrigen Zinsen finanzieren.

Mit dem ersten Kind wächst bei vielen der Wunsch, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Der Bezug von Elterngeld muss kein Ausschlusskriterium für eine Baufinanzierung sein. Foto: djd/Dr. Klein Privatkunden
Zum Familienglück fehlt häufig nur noch ein eigenes Zuhause. Bei der Baufinanzierung sollten junge Familien genügend Flexibilität einplanen. Foto: djd/Dr. Klein Privatkunden/Lars Franzen
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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