Corona in Baden-Württemberg
Seit diesem Montag gelten verschärfte Corona-Regeln

Foto: wladimir1804 - stock.adobe.com

Region (bea) Seit Montag, 27. Dezember, gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Mit diesen soll die Verbreitung der Omikron-Variante eingedämmt werden. So sind die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene nun auch verschärft worden. Diese können sich ab sofort in Innenräumen nur zu zehnt und im Freien zu 50 Personen zusammenfinden. Treffen, an denen mindestens eine ungeimfte Person teilnimmt, sind auf zwei weitere Personen aus einem Haushalt beschränkt. Kinder und Jugendliche bis 13 Jahren werden nicht mitgezählt. In Räume, in denen eine Maskenpflicht besteht, sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP-2 Maske tragen.

Ausnahmen der 2G+ Regelung

Ausnahmen von der 2G+ Regelung gelten nur noch für Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben oder deren Genesung nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Ebenfalls gelten Ausnahmen für Personen mit Auffrischungsimpfung oder solche, für die keine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung besteht.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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