Mobile Impfteams impfen durchgehend weiter
ZIZ und KIZ wegen Impfstoffmangel bis 7. Februar geschlossen

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Karlsruhe (kn) Obwohl Infrastruktur und Organisation seit Ende Dezember zuverlässig zur Verfügung stünden, schränke der Impfstoffmangel als limitierender Faktor die Aktivität der Karlsruher Impfzentren (ZIZ Messe Karlsruhe, KIZ Schwarwaldhalle) empfindlich ein. Die Lage bleibe weiterhin sehr dynamisch, was die Terminplanung und -vergabe oft nur kurzfristig möglich mache.

Mobile Impfteams imfen weiter

Derzeit (Stand 29. Januar) sei klar, dass im Impfzentrum Messe Karlsruhe (ZIZ) und durch Mobile Impfteams (MIT) bis 31. Januar täglich Erst- und Zweitimpfungen stattfänden. Insgesamt würden etwa 1.100 Dosen pro Tag verimpft. Aufgrund des Impfstoffmangels müssten jedoch danach sowohl ZIZ als auch und KIZ vom 1. bis 7. Februar geschlossen bleiben. Wie geplant führten hingegen die MIT durchgehend weiter täglich Erst- und Zweitimpfungen durch, pro Tag insgesamt 300 Stück. Das ZIZ öffne voraussichtlich wieder ab dem 8. Februar und verabreiche dann täglich Erst- und Zweitimpfungen. In Abhängigkeit von der Impfstoffverfügbarkeit werde mit 500 bis 800 Impfungen pro Tag geplant. Das KIZ öffne voraussichtlich ab dem 12. Februar zwei Mal wöchentlich und führe jeweils rund 300 Erstimpfungen pro Tag durch. Ab dem 17. März solle mit den Zweitimpfungen begonnen werden. Dann verimpfe das KIZ nach aktueller Planung zwei Mal wöchentlich jeweils 300 Erst-Dosen und zwei Mal wöchentlich jeweils 300 Zweit-Dosen.

Impfberechtigt sind Menschen der Kategorie "höchste Priorität"

Wichtig für KIZ und ZIZ sei, dass nur diejenigen geimpft werden könnten, die zuvor einen Termin vereinbart hätten, und dass ausschließlich diejenigen impfberechtigt seien, die laut Impfverordnung des Bundes in die Kategorie "höchste Priorität" fielen. Dazu zählten alle Menschen über 80 Jahre und alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Mitarbeitende, die in Pflegeheimen, Intensiv- und Covid-Stationen von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und vergleichbaren Bereichen wie etwa Dialysezentren, ambulante Pflegedienste, COVID-Abstrichstellen oder Corona-Schwerpunktpraxen arbeiteten. Nicht zu dieser Gruppe zählten etwa Personen, die durch entsprechende Vorerkrankungen das Risiko eines besonders schweren Krankheitsverlaufes trügen, auch wenn sie dies durch ein ärztliches Attest bescheinigen könnten. Diese Personen fielen in die Kategorie "hohe Priorität" und seien damit aktuell noch nicht impfberechtigt. Konkrete Informationen hierzu seien unter anderem in den FAQ zu Impfzentren auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg zu finden.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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