Fußgänger haben in der Fußgängerzone in Bretten Vorrang
Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer

Fußgängerzonen sind für Fußgänger bestimmt: Durch ein Zusatzschild sind in Bretten Fahrradfahrer zugelassen. Diese dürfen dort jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und keine Fußgänger gefährden. | Foto: Susanne Maske / Stadt Bretten
  • Fußgängerzonen sind für Fußgänger bestimmt: Durch ein Zusatzschild sind in Bretten Fahrradfahrer zugelassen. Diese dürfen dort jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und keine Fußgänger gefährden.
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Bretten (kn) Fußgängerzonen sind Fußgängern vorbehalten. Da in der Fußgängerzone in Bretten jedoch Radfahrer durch ein Zusatzschild eingeschlossen würden, dürften diese dort mit ihrem Fahrrad fahren, teilt die Stadt Bretten mit. Allerdings müssten die Radler die dort geltende Schrittgeschwindigkeit beachten und dürften sich nicht mit hohem Tempo durch die Zone bewegen, damit Fußgänger nicht gefährdet würden.

Rad fahren und Rücksicht nehmen

Außerdem müssten Fahrradfahrer Fußgängern in Fußgängerzonen stets die Vorrang gewähren. „Wir wollen Bretten zur Fahrradstadt ausbauen und freuen uns über jede Radlerin und jeden Radler. Bitte nehmen Sie beim Befahren von Fußgängerbereichen Rücksicht, so dass flanierende Gäste, ältere Menschen und Kinder sich in unserer Stadt wohl fühlen und nicht gefährdet werden“, sagt Oberbürgermeister Martin Wolff.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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