Zusätzliches Testangebot an Schulen in Trägerschaft des Landkreis Karlsruhe
Auf Nicht-Geimpfte "offensiv zugehen"

Über die aktuelle Situation der Coronapandemie wurde dem Kreistag in seiner jüngsten Sitzung berichtet | Foto: Nitschmann, Hans-Joachim - stock.adobe.com
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Kreis Karlsruhe (kn) Über die aktuelle Situation der Coronapandemie wurde dem Kreistag in seiner jüngsten Sitzung berichtet, die am 22. Juli in der Aschingerhalle in Oberderdingen stattfand. Seit Ende April waren die Neuinfektionen mit dem Coronavirus kontinuierlich zurückgegangen und die 7-Tage-Inzidenz zwischenzeitlich deutlich unter den Wert von zehn gesunken. Auch bedingt durch den Ausbruch in dem Karlsruher Club Topsy Turvy (wir berichteten), bei dem sich inzwischen über 50 Besucher angesteckt hatten, wurden wieder vermehrt Neuinfektionen registriert, auch Einträge durch Reiserückkehrer sind immer wieder festzustellen. Die Zahl der vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickten Kontaktpersonen liegt wieder über 500. Seit dem 22. Juli liegt der Landkreis daher in der Inzidenzstufe II (wir berichteten), im Stadtkreis gilt diese bereits seit 8. Juli.

Auf noch nicht Geimpfte offensiv zugehen

Gewandelt hat sich dagegen die Situation beim Impfen: Waren bis Ende Juni Vakzine noch Mangelware, übersteigt seitdem das Impfstoffangebot die Nachfrage in den Impfzentren. Zwar liegt die Impfquote im Landkreis nach Angaben des Landratsamts (LRA) Karlsruhe mit 60,4 Prozent der Erstgeimpften und 50,2 Prozent der Personen mit vollem Impfschutz im landesweiten Vergleich im vorderen Bereich, die Nachfrage nach einer Impfung hat laut LRA jedoch spürbar nachgelassen. „Der Run ist vorbei, und doch gibt es immer noch viele, die eine Impfung erhalten könnten, aber sich noch nicht dazu aufraffen konnten. Auf sie gilt es offensiv zuzugehen“, sagte Landrat Christoph Schnaudigel.

Auch unbürokratische Wege gehen

Dies geschehe zum Beispiel, indem man täglich von neun bis 18 Uhr ohne Terminvereinbarung in den Impfzentren vorbeikommen könne und sämtliche in Deutschland zugelassenen Impfstoffe dort sofort verfügbar seien. Zweit-Impftermine könnten zudem unbürokratisch vorgezogen werden. Daneben, so Schnaudigel, führten Mobile Teams Sonderimpfaktionen zum Beispiel an Beruflichen Schulen durch, auch sei man unkonventionell auf Besucher von Flohmärkten zugegangen, die neben dem Heidelsheimer Impfzentrum stattfinden, berichtete der Landrat, der in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Städten und Gemeinden dankte, die als Multiplikator wirken würden und mit Sonderaktionen vor Ort weitere Impfwillige mobilisiert hätten.

Kommunale Impfzentren noch bis Ende September offen

„Ein vollständiger Impfschutz eines möglichst großen Teiles der Bevölkerung ist Voraussetzung dafür, dass auch bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen auf einschränkende Maßnahmen verzichtet werden kann“, ist sich Schnaudigel sicher. Der Betrieb der Kommunalen Impfzentren sei derzeit bis Ende September vorgesehen. Die Zentralen Impfzentren, darunter das Impfzentrum in der Messe Karlsruhe, sollen ihren Betrieb bereits Mitte August einstellen.

„Den besten Schutz bietet eine Impfung“

Um zu vermeiden, dass es gleich zu Beginn des neuen Schuljahres am 13. September zu Einträgen des Virus in die Schulen und in der Folge wieder zu Schließungen von Klassen oder sogar ganzer Schulen kommt, macht der Landkreis Karlsruhe seinen Schulen unmittelbar vor Schulbeginn ein Testangebot. Konkret sollen die Schüler und Lehrkräfte am 10. und 11. September die Möglichkeit erhalten, an der Schule einen Test durchführen zu lassen. Das Testen allgemein werde an den Schulen auch im neuen Schuljahr nach den Vorgaben des Kultusministeriums fortgeführt, so Schnaudigel. „Den besten Schutz bietet aber eine Impfung“, unterstreicht der Landrat, der ausdrücklich darauf hinweist, dass das Impfangebot auch für Minderjährige gilt: Nach entsprechender Anamnese und Aufklärung werden in den Impfzentren auch Personen ab zwölf Jahren geimpft: Zwölf- bis 15-Jährige benötigen dazu die Einwilligung eines sie begleitenden Elternteils, bei 16- und 17-Jährigen genügt die schriftliche Einwilligung der Eltern.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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