"Pandemisch vertretbar"
Baden-Württemberg schafft 3G-Regel in Einzelhandel ab

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Stuttgart (dpa/lsw) Das Land Baden-Württemberg schafft die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der derzeit geltenden Corona-Alarmstufe ab. Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Test Zutritt, die Regel fällt ab Mittwoch, 9. Februar, weg. "Ich glaube, dass das pandemisch vertretbar ist", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart über die Lockerung. Jedoch bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erklärte, die in der Alarmstufe II vorgesehene 2G-Regel für den Einzelhandel bleibe erhalten.

"Verantwortliche Öffnungsschritte"

Kretschmann wollte weitere "verantwortliche Öffnungsschritte", wenn die Belastung der Krankenhäuser diese zulasse, nicht ausschließen, möchte aber die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar abwarten. Der Grüne forderte, dass der Expertenrat der Bundesregierung vor der Konferenz "belastbare Aussagen macht, wie wir nun die Lage mit dem Omikron-Virus einzuschätzen haben". Kretschmann ergänzte: "Sonst schwimmt man da immer zu sehr." Die Menschen dürften niemals das Gefühl bekommen, "dass wir aus dem Bauch heraus etwas entscheiden".

"Keine falschen Erwartungen wecken"

Es gebe erste Tendenzen, dass Omikron nicht so schwere Krankheiten auslöse. "Andererseits dürfen wir keine falschen Erwartungen wecken." Man bleibe durch die Pandemie herausgefordert. Es gebe wegen Quarantäne weniger Personal in den Krankenhäusern. Zudem sei die Impflücke im Südwesten noch immer größer als in anderen Ländern. Kretschmann bekräftigte, dass man über ein Ende der Corona-Maßnahmen, also einen Exit, erst nach Ostern reden könne. Dann seien Schulferien, der Frühling beginne und die Menschen seien wieder mehr im Freien.

Corona-Regeln für Großveranstaltungen, Gastronomie und Schulen

Die Landesregierung passte am Dienstag, 8. Februar, zudem die Corona-Regeln für Großveranstaltungen, Gastronomie und Schulen an. Der grün-schwarze Ministerrat beschloss die neue Corona-Verordnung, mit der in Sport und Kultur wieder mehr Zuschauer zugelassen werden sollen. Die Anpassung sieht vor, dass im Freien mit der 2G-plus-Regel bis zu 10.000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind. Wenn ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden will, sind 5000 Besucher zugelassen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit der 2G-plus-Regel 4000 Menschen zugelassen, bei der 2G-Regel 2000. Jedoch erlaubt das Land auch hier eine Auslastung von höchstens 50 Prozent - und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Länder von vergangener Woche vorsieht.

Verzicht auf die Luca-App

Zudem wird der Verzicht auf die Luca-App in der neuen Verordnung verankert. Das heißt: Wer ins Restaurant oder Café geht, soll keine Kontaktdaten mehr hinterlegen müssen. Nur an bestimmten Orten, an denen ein größeres Ansteckungsrisiko bestehe, wie etwa Diskotheken solle die Datenerhebung weitergehen. Daneben will die Regierung die Teststrategie für Schulen und Kitas absegnen. Demnach sollen die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kindertagesstätten bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, fortgesetzt werden. Kostenpunkt: Knapp 95 Millionen Euro.

Ungeimpfte Kinder und Jugendliche müssen weiter testen

Demnach müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schülerinnen und Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboostert sind, müssen sich weiter regelmäßig testen lassen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen auch alle Lehrkräfte und Schüler, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche bekommen.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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