Corona in Baden-Württemberg
Besuche in RKH Kliniken wieder möglich

Die RKH Kliniken, zu denen auch die Brettener Rechbergklinik (Bild) und die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal gehören, haben angekündigt, ab Mittwoch, 9. Juni, wieder Patienten-Besuche in den Häusern des Krankenhaus-Verbundes möglich zu machen. | Foto: archiv
  • Die RKH Kliniken, zu denen auch die Brettener Rechbergklinik (Bild) und die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal gehören, haben angekündigt, ab Mittwoch, 9. Juni, wieder Patienten-Besuche in den Häusern des Krankenhaus-Verbundes möglich zu machen.
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Bretten/Bruchsal (kn) Die RKH Kliniken, zu denen auch die Brettener Rechbergklinik und die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal gehören, haben angekündigt, ab Mittwoch, 9. Juni, wieder Patienten-Besuche in den Häusern des Krankenhaus-Verbundes möglich zu machen. Zunächst sei zur Sicherung des Gesundheitsschutzes von Patienten und Mitarbeitern allerdings nur ein Besucher pro Patient, pro Tag, für eine Stunde zugelassen.

Weiterhin negative Tests oder Impfungen nötig für Besuch

Für einen Besuch sind außerdem ein negativer Antigentest eines akkreditierten Testzentrums, der maximal 24 Stunden alt ist, der Nachweis einer durchgemachten COVID-19-Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate durch einen positiven PCR-Test oder einen anderen Nukleinsäurenachweis, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen darf, notwendig. Nach Ablauf der sechs Monate ist zusätzlich ein Nachweis über eine Impfung, die vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein muss, notwendig oder der Nachweis einer vollständigen Impfung mittels Impfausweis oder Bescheinigung. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Für Geimpfte mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.

Maske ist immer noch Vorschrift

Das Tragen einer FFP2-Maske ist in den RKH Kliniken nach wie vor Vorschrift. Personen, die in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet nach Definition des RKI waren, Krankheitssymptome haben oder innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen keine Patienten besuchen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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