Volksbegehren
FDP klagt für kleineren Landtag
Bretten/Stuttgart. Seit Monaten weisen die Freien Demokraten auch in der Region Karlsruhe darauf hin, dass es nach einer von der FDP abgelehnten, aber im Landtag verabschiedeten Wahlrechtsänderung einen „völlig unnötig“ mit zusätzlichen Abgeordneten aufgeblähten Landtag nach den Landtagswahlen 2026 geben könnte. Die FDP sammelte dazu in den vergangenen Monaten landesweit über 10000 Unterschriften für die Einleitung eines Volksbegehrens gegen einen XXL-Landtag ein. Über 1500 Unterschriften kamen dabei von Bürgern aus der Region Karlsruhe.
Das Volksbegehren wird nun aber vom baden-württembergischen Innenministerium unter der Leitung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) abgelehnt. Doch die FDP wird nicht aufgeben und zieht deshalb im Januar 2024 vor das Verfassungsgericht von Baden-Württemberg, wie FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke MdL sowie Landtagsabgeordneter und FDP-Kreisvorsitzender Christian Jung (Landkreis Karlsruhe) am 30. Dezember 2023 mitteilten.
„Es ist völlig absurd zu behaupten, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, weil er das Wahlrecht zu sehr in Richtung des Verhältniswahlrechts verschiebe“, sagte Hans-Ulrich Rülke am Samstag gegenüber der Deutschen Presseagentur dpa. Grüne, CDU und SPD hätten dies mit der Einführung von Landeslisten bereits beschlossen, ohne dass es irgendjemand thematisiert hätte. Die Freien Demokraten hätten infolgedessen mit dem Volksbegehren weiter das Ziel, eine Aufblähung der Anzahl der Landtagsmandate ab der kommenden Landtagswahl mittels Reduzierung der Anzahl von Wahlkreisen zu verhindern.
„Um die Glaubwürdigkeit und Arbeitsfähigkeit des Landtags auch in Zukunft sicherzustellen, sollte dieser seine Aufblähung verhindern. Wir hatten das als FDP-Landtagsfraktion bereits mit einer Initiative im Landtag versucht und sind dankbar für diesen Vorstoß mittels eines Volksbegehrens, der von vielen Bürgern auch in der Region Karlsruhe unterstützt wird“, sagte Christian Jung.
„Als Grund für die Verweigerung der Zulassung will das Innenministerium jetzt einen Verstoß gegen das in der Landesverfassung verankerte Verfahrensprinzip der Verbindung der Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl festgestellt haben. An diesem Verfahren würde sich aber gemäß dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens überhaupt nichts ändern, was auch bereits in unseren Anhörungen im Landtag zu unserem Gesetzentwurf deutlich herausgestellt wurde. Der Verfassungsgerichtshof wird feststellen, dass Herr Strobl nicht gut in Mathe ist und er unser Volksbegehren zulassen muss. Denn hätte Herr Strobl Recht, dann wäre das jetzige Wahlrecht ebenfalls verfassungswidrig“, betonte Hans-Ulrich-Rülke weiter.
Autor:Freie Demokraten FDP / Region Bretten aus Bretten |
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