Brettener Gemeinderatsfraktion kritisiert Handeln der Verwaltung
FWV fordert Verschiebung der Sporgassenbebauung

Die Freie Wählervereinigung (FWV) Bretten äußert sich zu ihren Zielen und stellt Anträge zum Haushalt 2021. Darin geht es auch um die Bebauung der Sporgasse.  | Foto: archiv
  • Die Freie Wählervereinigung (FWV) Bretten äußert sich zu ihren Zielen und stellt Anträge zum Haushalt 2021. Darin geht es auch um die Bebauung der Sporgasse.
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Bretten (kn) In einem offenen Brief hat sich die Gemeinderatsfraktion der Freie Wähler Vereinigung (FWV) Bretten an Oberbürgermeister Martin Wolff gewandt. Man habe den Eindruck, dass die Argumentation der Fraktion zu den Haushaltsberatungen nicht entsprechend bekannt geworden sei, heißt es in der Erklärung. Dabei habe man sich in den Verhandlungen zum Haushalt 2021 mit Neuanträgen „ganz bewusst zurückgehalten“. Bereits 2020 seien 50 Neuanträge gestellt worden, von denen bisher nur etwa die Hälfte konkret angegangen und nur ein Bruchteil ganz umgesetzt werden konnte. Was aus den Anträgen aus dem Jahr 2019 geworden sei, sei der Fraktion nicht bekannt.

Wettstreit der Parteien

Den offenen Anträgen noch weitere hinzuzufügen, betrachte die Fraktion daher als nicht sinnvoll. Vielmehr stelle man Qualität vor Quantität. In den vergangenen Jahren sei scheinbar eine Art Wettstreit entstanden, welche Partei die meisten Anträge einreiche. "Dem haben wir uns ganz bewusst enthalten. Eine Eingabe von Anträgen im mitunter zweistelligen Bereich betrachten wir als 'nette Marketing-Aktion', eine Aussicht auf Erfolg sehen wir hier aber aus mehreren Gründen nicht", heißt es in der Erklärung der Fraktion um Sprecher Bernhard Brenner. Das Resultat seien nun rund 70 offene Anträge, deren Umsetzung in den nächsten Jahren völlig unrealistisch sei. Daher wolle die Fraktion das Augenmerk auf die zentralen Aussagen aus der Haushaltsklausur richten.

Weiterentwicklung von Leistungs- und Wirkungszielen

Stadtkämmerer Pux habe in den öffentlichen Haushaltsverhandlungen korrekt dargestellt, dass der Gemeinderat entscheide, in welche Projekte investiert und die Stadtverwaltung bestimme, wie sie dies umzusetzen gedenke. Wenn jedoch bei der Umsetzung, also beim „wie“, offensichtliche Probleme bestünden, sei es die Pflicht des Gemeinderats, sachlich nachzuhaken. Alle Bürger, aber auch alle Beschäftigten der Verwaltung, sollten möglichst auf einen Blick die Schwerpunkte des Verwaltungshandelns erkennen können. Dazu gehörten auch Fragen zu den zehn Hauptzielen, die die Stadtverwaltung in den nächsten Jahren verfolge, wie der aktuelle Stand der Zielerreichung sei, welcher Anteil des Gesamtvolumens des Haushalts beispielsweise für Umwelt- und Naturschutz, für Bildung, für Stadtentwicklung oder auch für die Gartenschau bereitgestellt werde und ob man mit den Investitionen im Plan sei oder hinterherhinke. Dabei sollte "der Grad der Zielerreichung" allen Bürgerinnen und Bürgern transparent zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.

Zehn Jahre alte Zieldefinitionen

Bisher gebe es im Haushalt drei Zieldefinitionen, die über zehn Jahre alt seien. Daher fordere die FWV die Stadtverwaltung erneut auf, für die Entwicklung von neuen Leistungs- und Wirkungszielen eine weitere Klausurtagung mit Vertretern der Stadtkämmerei und der Gemeinderatsfraktionen zu organisieren. Allerspätestens im Haushalt für 2022 müssten neue, aktuelle Leistungs- und Wirkungsziele enthalten sein. 

Mittelabfluss im Bereich der Bauinvestitionen

Ebenfalls habe man bereits in der Haushaltsdebatte 2020 ein Augenmerk auf den mangelnden Mittelabfluss im Bereich der Bauinvestitionen gesetzt. Ein ganzes Jahr später sehe man, dass gerade einmal 40 Prozent der vom Gemeinderat beschlossenen Investitionen auch tatsächlich getätigt worden seien. Dieser Wert sei im Vergleich zu anderen vergleichbaren Gemeinden nicht nur gering, sondern "geradezu miserabel". Genau genommen werde das Budgetrecht des Gemeinderats auf diese Weise de facto untergraben. Allein die Verwaltung könne so entscheiden, welcher Bruchteil der beschlossenen Investitionen auch tatsächlich umgesetzt werde. Dies könne die Fraktion so nicht länger mit ansehen: Man wiederhole daher die Forderung aus 2020 und beantrage, den Mittelabfluss 2021 auf zunächst 50 Prozent und 2022 auf 60 Prozent hochzufahren, um mit vergleichbaren Gemeinden Schritt halten zu können. Die Fraktion wünsche auch, dass der Gemeinderat monatlich über den aktualisierten Ausgabenstand informiert wird.

Mittelbereitstellung für den Bau einer Tiefgarage in der Sporgasse

Weiterhin habe die Verwaltung in den Investitionshaushalt für 2021 einen Betrag von 2,75 Millionen Euro für den Bau einer Tiefgarage auf dem Sporgassenparkplatz eingestellt, obwohl ein entsprechender Baubeschluss noch gar nicht vorliege. Bereits für 2021 vorgesehene, dringend notwendige andere Investitionen wie Straßeninstandsetzungsmaßnahmen in den Stadtteilen seien dafür auf 2022 verschoben worden. Daher könne man als FWV-Fraktion diesem Punkt nach wie vor nicht zustimmen. Die Argumente hierfür hätte man bereits ausführlich dargelegt. Die Argumentation, dass mit einer Verschiebung des Tiefgaragenbaus Zuschüsse entfallen würden, könne man so nicht gelten lassen. Derartig hohe Investitionen könnten nicht allein mit der Möglichkeit von Zuschüssen begründet werden, denn es blieben nach wie vor immense Ausgaben für die Stadt und die Kommunalbau, die erst einmal gestemmt werden müssten und deren Sinn und Zweck der Fraktion nicht schlüssig nachgewiesen werden konnte.

Sporgassen-Bebauung verschieben

Man sei auch überzeugt davon, dass derzeit von Bund und Land viele neue Fördermöglichkeiten aufgelegt würden, auf die man auch später noch zugreifen könne. Rückenwind in Sachen „Verschieben der Sporgassen-Bebauung“ habe man aktuell von der Vereinigung Brettener Unternehmer (VBU) erhalten, die eine sofortige Bebauung ebenfalls kritisch betrachte. Deren Argumentation könne man gut nachvollziehen.

Ganzheitliche Betrachtung der Kernstadt wichtig

Man beantrage daher, die genannten Finanzmittel in Höhe von 2,75 Millionen Euro für die Tiefgarage in das Jahr 2022 zu schieben und die nach 2022 verschobenen Baumaßnahmen, insbesondere Straßeninstandsetzungsmaßnahmen wieder im Jahr 2021 umzusetzen. Nach wie vor sei die Fraktion überzeugt davon, dass die Bebauung des Sporgassenparkplatzes das Resultat einer ganzheitlichen Betrachtung der Kernstadt sein müsse. "Wir vermissen einen roten Faden: Welches Bauprojekt soll in der Kernstadt wann begonnen und wann fertiggestellt werden? Hier herrscht nach unserem Dafürhalten in der Bevölkerung eine große Verunsicherung, der man mit einem 'Masterplan für die Kernstadt' entgegenwirken könnte."

Anträge aus dem Jahr 2020

Daher wolle die Fraktion drei ihrer wichtigsten Anträge aus dem Jahr 2020 wiederholen, die bisher nicht umgesetzt worden seien. Zuerst solle eine durchgehende, verkehrssichere Ost-West-Radwegverbindung mitten durch die Stadt bis nach Gondelsheim geschaffen werden. Weiterhin bedürfe es eines zügigen Neubaus von Feuerwehrhäusern in Büchig, Gölshausen und Ruit. Schließlich bedürfe es der zeitnahen Gestaltung einer für alle nutzbaren Grünanlage im Bereich zwischen Löwenhofplatz und Schlachthausgasse. Die Stadt sei fast komplett zugepflastert, die betreffende Grünfläche liege brach und man könne dort aufgrund der nicht allzu großen Kosten bereits loslegen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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