Städte und Gemeinden müssen sich noch mit Land einigen
Kitabeiträge in Bretten sollen für Februar ausgesetzt werden

Die Kitabeiträge in Bretten sollen für Februar ausgesetzt werden. | Foto: Alessandro Biascioli - stock.adobe.com
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Bretten (swiz) Die meisten Kindergartenträger in Bretten haben die Beiträge für Januar bei den Eltern bereits angefordert beziehungsweise abgebucht, weil sie grundsätzlich von einem Weiterbetrieb ab dem 18. Januar ausgegangen sind. Das hat die Stadt Bretten in einer Mitteilung erklärt. So habe auch die Stadt Bretten mit ihrem Kindergarten Drachenburg verfahren. Der Städte- und der Gemeindetag hätten dieses Vorgehen ebenfalls empfohlen und, da die Schließung der Kindergärten weiter andauere, parallel Entlastung beim Land für die Elternbeiträge gefordert.

Aussetzung auch anderen Trägern vorgeschlagen

Nach Angaben der Verwaltung habe die Stadt Bretten den Kindergartenträgern daher folgende Regelung für Februar vorschlagen: "Die Stadt setzt für Februar die Erhebung der Elternbeiträge in ihrem Kindergarten aus und schlägt den Trägern der anderen Einrichtungen das gleiche Vorgehen vor. Dies bedeutet jedoch keinen Erlass der Forderung, sondern ein Aussetzen des Beitragseinzugs. Wenn die Einrichtungen im Februar wieder öffnen dürfen, gilt damit der Beitrag durch die Beitragszahlung im Vormonat Januar als ausgeglichen." Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass sich die Städte und Gemeinden dahingehend mit dem Land einigten.

Beiträge für Notbetreuung werden nachträglich erhoben

Für die Kinder, die im Januar in der Notbetreuung waren, werden im Februar nachträglich die Beiträge hierfür erhoben. Die Notbetreuung wird nach der tatsächlichen Inanspruchnahme abgerechnet. "Sobald die weitere Entwicklung (Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Einrichtungen, Kostenübernahme Land) absehbar ist, werden wir uns abschließend mit den Trägern abstimmen", so die Stadt abschließend.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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