Damit ein Altern in Würde gelingt: Der Kreispflegeplan 2020 fordert Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe zum Handeln auf

Pflegebedürftige Menschen sollen auch künftig wohnortnah versorgt werden. | Foto: djd_DFV_Deutsche_Familienversicherung
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Mit dem Ziel, die Lebensqualität älterer Menschen im Landkreis Karlsruhe auch bei zunehmender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit zu sichern, haben Fachleute im Landratsamt Karlsruhe einen Kreispflegeplan erstellt, der in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Derzeit gilt der im November 2015 vom Kreistag beratene Kreispflegeplan 2020.

LANDKREIS KARLSRUHE (ch) Mit dem Ziel, die Lebensqualität älterer Menschen im Landkreis Karlsruhe auch bei zunehmender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit zu sichern, haben Fachleute im Landratsamt Karlsruhe einen Kreispflegeplan erstellt, der in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Derzeit gilt der im November 2015 vom Kreistag beratene Kreispflegeplan 2020.

Richtschnur für Städte und Gemeinden

Das 114-seitige Werk, zu dessen Erarbeitung der Landkreis gesetzlich verpflichtet ist, stellt bis 2020 die künftige Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Karlsruhe dar - unter Berücksichtigung der vom Sozialministerium Baden-Württemberg festgelegten Bedarfsschätzungen und mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung. Der Kreispflegeplan dient als eine Art Richtschnur für die Städte und Gemeinden im Landkreis, die in seine Erarbeitung und Aktualisierung einbezogen wurden.

Mehr Hochbetagte, mehr Pflegebedürftige

Die Untersuchung der Bevölkerungsentwicklung im Landkreis hat ergeben, dass der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung in den nächsten Jahren wächst, mit einem besonders starken Anstieg bei den hochbetagten Menschen von 85 Jahren und älter (31 Prozent mehr im Vergleich zu 2012). Deshalb wird damit gerechnet, dass auch der Bedarf an Hilfe- und Pflegeleistungen stark zunimmt. Da gleichzeitig der Anteil jüngerer Menschen abnimmt, gibt es immer weniger jüngere Menschen, die solche Hilfe- und Versorgungsleistungen erbringen können.

Grundsatz: Ambulant vor stationär

Bisher wird die überwiegende Mehrheit der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen und ambulanten Diensten zuhause versorgt. Das soll auch so bleiben, weshalb weiterhin nach dem Grundsatz verfahren wird: „ambulant vor stationär“. Angesichts wachsender Zahlen von Demenzkranken und auch pflegebedürftiger älterer Migranten schlägt der Kreispflegeplan eine verbesserte Qualifizierung der Pflegedienstmitarbeiter im Hinblick auf diese beiden Gruppen vor.

Neu: Rund-um-die Uhr-Betreuung

Neu erarbeitet wurde in diesem Zusammenhang eine Konzeption für eine ambulante 24-Stunden-Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Landkreis einschließlich Nachtbetreuung, die wenig später zum Beispiel in Walzbachtal eingeführt wurde. Auch ein Ausbau der Tagespflege wurde angeregt, um bei gruppenfähigen Pflegebedürftigen möglichst lange die Selbstständigkeit zu erhalten oder sie zurückzugewinnen.

Über 400 stationäre Pflegeplätze fehlen

Ergänzend zum ambulanten und teilstationären Hilfsangebot bieten Altenpflegeheime stationäre Dauerpflegeplätze an. Die Zahl dieser Dauerpflegeplätze lag 2015 bei insgesamt 4.342. Bis zum Jahr 2020 müssen nach Berechnung der Experten jedoch weitere 423 Plätze im Landkreis neu geschaffen werden, um den steigenden Bedarf zu decken. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass durch den Abbau von Plätzen in bisherigen Doppelzimmern beziehungsweise der von der Landesheimbauverordnung ab Mitte 2019 vorgeschriebenen Einzelzimmerpflicht ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen entstehen könnte, falls manche Heime bis dahin nicht rechtzeitig umgestellt haben sollten.

Überschüsse und Unterversorgung

Im Einzelnen ergäbe sich für den Einzugsbereich Bretten-Gondelsheim auf damaliger Datenbasis für 2020 ein Überschuss von 83 Plätzen. Wobei bei der Erstellung des Kreispflegeplans im Jahr 2015 noch niemand die aktuelle Krise um das Katholische Pflegeheim voraussehen konnte und auch die Pläne für das derzeit entstehende AWO-Seniorenzentrum unberücksichtigt blieben. Überschüsse wurden auch für die Einzugsbereiche Kraichtal (plus 64 Plätze) sowie Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen (plus 42 Plätze) errechnet, während der Einzugsbereich Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard (minus 145 Plätze) und auch der Einzugsbereich Weingarten, Walzbachtal (minus 61 Plätze) jeweils eine Unterversorgung aufweisen. Anders bei den Tagespflegeplätzen, wo noch 2015 für alle genannten Einzugsbereiche eine mehr oder minder große Unterversorgung festgestellt wurde. Dies könnte sich jedoch inzwischen geändert haben: In Bretten zum Beispiel wurden zwar inzwischen private Tagespflegeplätze neu geschaffen, andererseits würde eine Schließung des Altenhilfezentrums St. Laurentius die Zahl der Tagespflegeplätze wieder dramatisch verringern. Für die Zukunft werden die Bedarfszahlen dann im nächsten Kreispflegeplan vermutlich im Jahr 2019 oder 2020 fortgeschrieben.

Kommunen sollen Hilfenetz aufbauen

Um der wachsenden Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen die in ihrer momentanen Lebenssituation notwendigen Hilfen und Begleitungen zur Verfügung stellen zu können, empfiehlt der Kreispflegeplan, bis 2020 in jeder Kommune ein möglichst quartierbezogenes Hilfenetz aus Fachpflegekräften, semiprofessionellen Diensten und bürgerschaftlichem Engagement aufzubauen. Absoluten Vorrang hat dabei, dass Senioren so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld, also in ihrem Stadtteil oder ihrer Gemeinde, bleiben können. Dazu rechnet der Kreispflegeplan auch eine gute Infrastruktur, vom Einzelhandel über medizinische Versorgung bis zu nachbarschaftlichen und familiären Kontakten sowie barrierearmem, bezahlbarem Wohnraum.

Wohnortnahe Hilfe- und Pflegeangebote

Außerdem sollen Hilfe- und Pflegeangebote „wohnortnah“ angeboten werden. Damit Menschen auch im hohen Alter selbstständig bleiben können, soll auch der öffentliche Raum nach und nach möglichst barrierefrei gestaltet werden. Die wachsende Nachfrage älterer Menschen nach sozialen und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen kann auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Beratung im Pflegestützpunkt

Auch das Beratungsangebot für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen soll ausgeweitet werden. Zusätzlich zu den bereits in Bruchsal und Ettlingen bestehenden Pflegestützpunkten kündigte der Kreispflegeplan bis 2020 drei weitere in Bretten, Stutensee und Waghäusel an. Der Pflegestützpunkt in Bretten wurde im Frühjahr 2016 eröffnet.

Weitere Empfehlungen

Darüber hinaus befürwortet der Kreispflegeplan eine vorsorgliche Gesundheitsförderung, um Behandlung, Pflege und Rehabilitation möglichst zu vermeiden. Die Experten sind auch der Meinung, dass einige ältere Menschen in neuen Wohn- und Betreuungsformen wie Hausgemeinschaften oder ambulant betreuten Wohngruppen besser aufgehoben wären als in einem klassischen Pflegeheim. Sie brechen eine Lanze für die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements, zum Beispiel in Form von Familienzentren und Pflegelotsen, um ältere Menschen aktiv in gesellschaftliche Aktivitäten einzubinden und so Vereinsamung vorzubeugen. Nicht zuletzt fordern sie im Kreispflegeplan weitere Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung von Familien, damit diese auch in Zukunft in der Lage sind, ihre älter werdenden Angehörigen zuhause zu betreuen und zu pflegen.

Tipp: Der Kreispflegeplan 2020 ist unter https://www.landkreis-karlsruhe.de/media/custom/1863_2814_1.PDF?1448441659 einsehbar.

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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