Neubau der Lärmschutzwand Gondelsheim: Halbseitige Sperrung der B35

Aufgrund des Neubaus der Lärmschutzwand, muss die B 35 bei Gondelsheim bis voraussichtlich 20. Februar halbseitig gesperrt werden.

Gondelsheim (kn) Aufgrund des Neubaus der Lärmschutzwand, muss die B 35 bei Gondelsheim bis voraussichtlich 20. Februar halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr auf der Bundesstraße wird in dieser Zeit durch eine Ampel geregelt. Bereits seit dem 17. Januar werden die Bohrpfähle im Bereich der Brücken über den Bruchweg, die Südendstraße und die Jöhlinger Straße eingebaut. Dazu werden zunächst die Bohrebenen vorbereitet und das Bohrgerät aufgestellt. Die eigentlichen Bohrarbeiten beginnen ab dem 23. Januar. Die Bohrpfähle haben eine Länge von bis zu 19 Metern und einen Durchmesser von 75 Zentimeter. An jeder der Brücken werden vier Bohrpfähle eingebaut, auf denen nach Abschluss der Bauarbeiten ein Torsionsbalken die Lärmschutzwand tragen wird.

Auch Vollsperrung der Jöhlinger Straße

Jeweils zwei Bohrpfähle werden von der B 5 aus und jeweils zwei von der untenliegenden Straße aus eingebaut. Auf dem Bruchweg, der Südendstraße und der Jöhlinger Straße muss dazu eine Bohrebene aus Schotter mit einer Höhe von bis zu 1,50 Meter aufgeschüttet werden. Umleitungen für den innerörtlichen Verkehr in Gondelsheim sind ausgeschildert. Die Umleitung während der Vollsperrung der Jöhlinger Straße von Gondelsheim nach Jöhlingen vom 4. bis 15. Februar ist ausgeschildert.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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