Coronavirus in Baden-Württemberg
Corona-Maßnahmen ab dem 2. November

Region (kn) Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen in der Corona-Pandemie treten ab dem 2. November in ganz Deutschland zusätzliche und deutlich verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Kraft. Die Maßnahmen gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen.

Hier die Maßnahmen im Überblick:

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber zehn Personen. Feiernde Gruppen zuhause, in privaten Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen sind inakzeptabel.
  • Die Bürgerinnen und Bürger sollen auf private Reisen sowie Besuche von und zu Verwandten, Bekannten und Freunden verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Ausflüge. Für Reisen ins Ausland gelten weiter die Reisewarnungen der Auswärtigen Amts und die Liste der Risikogebiete im Ausland des Robert Koch-Instituts sowie die Verordnung Einreise und Quarantäne. Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke gestattet
  • Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen:
    Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
    Museen
    Messen
    Kinos
    Freizeitparks
    Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, etwa Indoor-Spielplätze, Escape Rooms, Laser-Tags etc.
    Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen wie SM-Studios, Swinger-Clubs oder Sex-Clubs
    Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
    Profisportsveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
    Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen
    Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt
  • Gastronomie:
    Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Restaurants und Gaststätten müssen ebenfalls schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause. Betriebskantinen können unter Auflagen weiter geöffnet bleiben.
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Nagelstudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physiotherapie, Ergotherapie oder medizinisch indizierte Fußpflege ist weiterhin möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.
  • Der Einzelhandel bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet. Die Einzelhändler müssen den Zutritt so steuern, dass Warteschlangen vermieden werden. Es darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten.
  • Es braucht besondere Schutzvorkehrungen für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. Dabei sollen die Regelungen nicht zu sozialer Isolation der Betroffenen führen. Hierfür sieht die Teststrategie des Bundes unter anderem regelmäßige SARS-CoV-2-Schnelltests für Patienten/Bewohner und ihre Besucher sowie das Personal vor.

(Quelle: www.baden-wuerttemberg.de)

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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