Wirtschaft und Soziales
Erste Langzeitstudie zum bedingungslosen Grundeinkommen
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(TRD/WID) Zum bedingungslosen Grundeinkommen soll nun die erste Langzeitstudie erarbeitet werden. Hierfür kooperiert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin mit dem Verein „Mein Grundeinkommen“. Zur Finanzierung der Studie mit 1.500 Probanden gibt es Spenden von 140.000 Privatpersonen.
Die derzeitige Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen beruhe selten auf fundiertem Wissen, teilt das DIW mit. Die neue Forschungsarbeit soll das ändern und neue, empirische Maßstäbe setzen.
„Diese Studie ist eine Riesenchance, um die uns seit Jahren begleitende theoretische Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen in die soziale Wirklichkeit überführen zu können“, sagt Jürgen Schupp, Senior Research Fellow des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW. Bisherige weltweite Experimente seien für die aktuelle Debatte in Deutschland weitgehend unbrauchbar. Mit diesem lang angelegten Pilotprojekt für Deutschland betrete man wissenschaftliches Neuland.
Nun beginnt die Rekrutierungsphase für am Ende 1.500 Probandinnen und Probanden der Langzeitstudie, von denen 120 nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, die drei Jahre lang monatlich 1.200 Euro erhalten – bedingungslos. Die restlichen einbezogenen 1.380 Studienteilnehmer dienen als Vergleichsgruppe, um sichergehen zu können, dass in der Studie zu beobachtende Veränderungen tatsächlich auf das ausgezahlte Grundeinkommen zurückzuführen sind.
„Wir wollen herausfinden, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen Menschen und Gesellschaft verändert, sagt Michael Bohmeyer, Initiator des Vereins „Mein Grundeinkommen“. „Wir wollen wissen, was es mit Verhalten und Einstellungen macht und ob das Grundeinkommen helfen kann, mit den gegenwärtigen Herausforderungen unserer Gesellschaft umzugehen.“
Die Teilnehmer müssen keine Bedürftigkeit belegen und können unbegrenzt Geld hinzuverdienen, wenn sie wollen. Der Betrag des gezahlten Grundeinkommens orientiert sich an der Armutsgefährdungsgrenze. Das heißt, er liegt über dem Einkommensbetrag, ab welchem die Möglichkeiten zur Lebenserhaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.
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