Geplante Schließung der Notfallpraxis Ettlingen
„Es kann nicht sein, dass die KVBW macht, was sie will“

Der Verwaltungsausschuss fordert mit Blick auf die Schließungen von Notfallpraxen einen sektorenübergreifenden Dialog zwischen allen Beteiligten des Gesundheitswesens. | Foto: Landratsamt Karlsruhe
  • Der Verwaltungsausschuss fordert mit Blick auf die Schließungen von Notfallpraxen einen sektorenübergreifenden Dialog zwischen allen Beteiligten des Gesundheitswesens.
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Region (red) „Es kann nicht sein, dass die KVBW macht, was sie will“, kritisierte Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) in Richtung des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Hintergrund ist die geplante Schließung der Notfallpraxis in Ettlingen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) den Standort in Kirrlach geschlossen, nun stehen im gesamten Stadt- und Landkreis Karlsruhe nur noch vier Notfallpraxen zur Verfügung. 

Kreistag kritisiert Vorgehen der KVBW

Der Verwaltungsausschuss des Kreistages äußerte in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. Oktober, in Karlsruhe scharfe Kritik an dem Vorgehen der KVBW, die am Montag ihre Pläne für den ärztlichen Bereitschaftsdienst veröffentlicht hatte. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes hervor.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte hätten das Sozialministerium zuvor dazu aufgefordert, die Auswahl- und Entscheidungskriterien des Standortkonzeptes der KVBW zu überprüfen, insbesondere ob dieser noch dem gesetzliche Sicherstellungsauftrag noch gerecht werde.

Selbstgewählte Kriterien?

Aus Sicht nicht nur des Landkreises Karlsruhe, sondern vieler Landrätinnen und Landräte in Baden-Württemberg würden wesentliche Faktoren wie die Bevölkerungsdichte oder die tatsächliche Erreichbarkeit bei den Plänen der KVBW außer Acht gelassen werden. “Die von der KVBW selbstgewählten Kriterien orientieren sich weder am tatsächlichen Bedarf noch der Lebenswirklichkeit“, so Landrat Schnaudigel.

Lage für Patienten verschlechtert sich

Die Patientinnen und Patienten seien deshalb gezwungen, noch mehr Zeit für die Anfahrt oder im Wartezimmer einer anderen Notfallpraxis zu verbringen, in die bereits jetzt überlasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser zu gehen oder den Rettungsdienst zu rufen.

Sozialminister verweist auf Selbstverwaltungsrecht

Die „beschwichtigende Antwort“ des Sozialministers Manne Lucha (Grüne), wonach sich die KVBW auf ihr Selbstverwaltungsrecht berufen könne, wollte der Landrat nicht gelten lassen: „Auch die Selbstverwaltung unterliegt der Kontrolle, und diese findet nicht statt.“

Landkreis vor vollendete Tatsachen gestellt

Mindestens genauso kritikwürdig aber sei, so der Landrat, dass die KVBW mit Rückendeckung des Sozialministers ausschließlich innerhalb des eigenen Systems denke. Auswirkungen auf die Krankenhäuser und den Rettungsdienst würden nicht in Überlegungen einbezogen und andere in der medizinischen Notfallversorgung beteiligte Partner, wie der Landkreis als Träger der Kliniken, vor vollendete Tatsachen gestellt.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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