SPD scheitert mit Vorhaben vor Landesverfassungsgericht
Gericht: Volksbegehren für gebührenfreie Kitas unzulässig
Stuttgart (dpa/lsw) Die SPD ist mit ihrem geplanten Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das geplante Begehren sei unzulässig, entschied das Gericht am Montag in Stuttgart. Der Vorsitzende Richter, Malte Graßhof, sagte, der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar.
Keine Volksbegehren über Abgabengesetze möglich
Die SPD hat Anfang vergangenen Jahres den Startschuss für das Volksbegehren gegeben, um Kitas im Land gebührenfrei zu machen. Sie sammelte die nötigen Unterschriften und reichte einen Antrag auf ein Volksbegehren ein. Das Innenministerium schob dem aber einen Riegel vor und führte damals rechtliche Gründe an: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde dies den Etat des Landes wesentlich beeinflussen. Es seien keine Volksbegehren über Abgabengesetze möglich. Das Vorhaben der SPD widerspreche dem Grundgesetz und der Landesverfassung, so das Ministerium damals.
Eltern zahlen unterschiedlich hohe Beiträge
Bislang zahlen die Eltern in den Kommunen im Südwesten für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedlich hohe Beiträge. Gäbe es keine Gebühren mehr, müsste das Geld aus dem Landesetat kommen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr - der Gemeindetag geht von einem höheren Betrag aus. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnte eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas ab, weil sie fürs Land zu teuer sei.
"Familien müssen entlastet werden"
SPD-Landeschef Andreas Stoch hatte bereits angekündigt, dass seine Partei das Thema gebührenfreie Kitas weiter vorantreiben will - unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens. "Die Gebührenfreiheit bleibt auf unserer politischen Agenda ganz oben und darf auch nicht gegen den weiteren Ausbau von Kitaplätzen und die Qualitätsentwicklung ausgespielt werden", sagte er: "Familien müssen entlastet werden, das gilt nach der Corona-Krise umso mehr."
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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