Weitere Lockerungen laut neuer Corona-Verordnung
Inzidenz im Enzkreis an fünf Tagen in Folge unter zehn

Foto:  marog-pixcells - stock.adobe.com

Enzkreis (enz) Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Enzkreis laut Veröffentlichung des Landesgesundheitsamtes am Montag, 28. Juni, am fünften Tag in Folge unter zehn lag, sind in den Kreisgemeinden seit Dienstag, 29. Juni, weitere Lockerungen in Kraft getreten. Wie das Landratsamt Enzkreis bekannt gemacht hat, sind mit der dauerhaft unter zehn gesunkenen Inzidenz die Voraussetzungen für mehrere Öffnungsschritte eingetreten.

Gastronomie, Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen

In der Gastronomie, im Einzelhandel, für Beherbergungsbetriebe, in Kultureinrichtungen, in der außerschulischen und beruflichen Bildung und in Freizeiteinrichtungen gibt es keinerlei Begrenzungen der Personenzahl mehr. Auch die Testpflichten entfallen komplett. Nach wie vor ist – außer im Einzelhandel – die Registrierung zum Beispiel über die Luca-App vorgeschrieben. Neben der Datenverarbeitung, die stattzufinden hat, muss es auch weiterhin ein Hygienekonzept geben. Beschränkungen gelten noch in Schwimmbädern: Dort darf nur eine begrenzte Zahl an Menschen gleichzeitig im Wasser sein. Bei den Schulen bleibt alles wie gehabt.

Was ändert sich bei den Kontaktbeschränkungen?

Ab sofort dürfen sich maximal 25 Personen treffen – gleichgültig, wie vielen Haushalten sie angehören. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Private Veranstaltungen wie Geburtstage oder Hochzeiten im Freien dürfen mit maximal 300 Personen stattfinden. Auch in geschlossenen Räumen dürfen bis zu 300 Personen teilnehmen – dann müssen sie jedoch geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Öffentliche Veranstaltungen wie Theater oder Konzerte sind im Freien mit maximal 1.500 Personen erlaubt; bei mehr als 300 Teilnehmern gilt Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind bei öffentlichen Veranstaltungen maximal 500 Personen erlaubt. Detailliertere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Landes.

Was gilt ab sofort für den Sport?

Auch im Sport fallen – sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen – alle Beschränkungen. Einzig bei Wettkampf-Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Freien bis maximal 1.500 Personen dabei sein dürfen. Sind es mehr als 300, gilt eine zusätzliche Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen dürfen Wettkämpfe mit maximal 500 Personen ausgetragen werden. Auch hier besteht eine Pflicht zur Datenverarbeitung sowie zur Vorlage eines Hygienekonzeptes. 

Was ist mit der Maskenpflicht?

Die medizinische Maskenpflicht bleibt in geschlossenen Räumen weiterhin generell bestehen. Ausnahmen gelten für private Treffen und Feiern sowie für bestimmte Veranstaltungen. Im Freien darf die Maske nur dann abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann. „Die neuen Lockerungen bedeuten für den Enzkreis einen weiteren Schritt in Richtung Normalität und das ist natürlich ein Grund zur Freude für uns alle“, so Enzkreis-Landrat Bastian Rosenau abschließend. „Aber klar ist auch, dass wir die Pandemie noch nicht hinter uns haben. Wir alle sollten daher weiterhin achtsam bleiben. Das gilt umso mehr, als sich bekanntlich die Delta-Variante des Virus immer weiter ausbreitet.“

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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