Rechtsverordnung über "infektionsschützende Maßnahmen"
Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus

Aufgrund der "sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg" hat die Landesregierung am heutigen Montag, 16. März, eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.  | Foto: MSeses / Wikimedia Commons
  • Aufgrund der "sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg" hat die Landesregierung am heutigen Montag, 16. März, eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.
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Region (kn) Aufgrund der "sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg" hat die Landesregierung am heutigen Montag, 16. März, eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen

"Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einer Mitteilung. Die Verlangsamung sei das oberste Ziel – und deshalb habe man heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. "Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen", betonte Kretschmann. 

Schließung von vielen Einrichtungen

Die Verordnung regelt neben den bereits von der Landesregierung kommunizierten Schließungen mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot von Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Bildungseinrichtungen, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räume. Dazu kommen Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten sowie Prostitutionsstätten.

Starke Einschränkungen bei Besuchen in Kliniken und Altenheimen

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort ebenfalls bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich. Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Auch Familienfeiern sollten abgesagt werden

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn laut der Landesregierung sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, "dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist, Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben."  Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind gänzlich verboten. Darüber hinaus gelte grundsätzlich die dringende Empfehlung, alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig seien, abzusagen. Dazu zählten auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen. 

"Weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen"

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen sollten sich die Veranstalter an die Kommunen und die zuständigen Ortspolizeibehörden wenden. „Wir müssen jetzt weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen treffen und die medizinische Versorgung ausbauen, damit bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten gewährleistet werden kann.“

Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen

Kretschmann und Lucha appellierten abschließend noch einmal eindringlich an die Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie, wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

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Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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