Auch Häckselplätze und Deponie nur mit Mundschutz erlaubt
Maskenpflicht auf den Recyclinghöfen
Enzkreis (enz) Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes muss in den Entsorgungseinrichtungen des Enzkreises zum Schutz der Anlieferer und des Betriebspersonals ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Das gilt für das Entsorgungszentrum Hamberg bei Maulbronn ebenso wie für die Recyclinghöfe. Auch auf den Häckselplätzen ist die Maske Pflicht, wenn dort ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen nicht eingehalten werden kann. Personen, die sich nicht an die Vorschrift halten, werden von der Anlieferung ausgeschlossen.
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Autor:Havva Keskin aus Bretten |
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