«Covidioten»
Staatsanwaltschaft will keine Ermittlung

Tübingen (dpa) Die Tübinger Staatsanwaltschaft betrachtet die Bezeichnung «Covidioten» von SPD-Parteichefin Saskia Esken nicht als strafbare Beleidigung. Man sehe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Nach einer Demo gegen Corona-Maßnahmen Anfang August in Berlin hatte Esken die Demoteilnehmer auf Twitter als «Covidioten» bezeichnet. In der Folge gingen Hunderte Strafanzeigen von Demonstrationsteilnehmern bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ein, die sich durch die Äußerung beleidigt fühlen.

Keine strafbare Beleidigung

Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft liegt keine strafbare Beleidigung vor. Die Äußerung von Esken stelle eine kritische Reaktion auf das Verhalten der Personen dar, die bei der Veranstaltung bewusst Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos missachteten, betonte die Behörde. «Es handelt sich um eine politische Äußerung im Rahmen einer Auseinandersetzung in der Sache, die als solche vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.»

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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