Rund 5,6 Millionen Objekte müssen neu bewertet werden
Steuerzahlerbund übt heftige Kritik: Gesetz zur Grundsteuer sei verfassungswidrig

Foto: cocoparisienne

Stuttgart (dpa/lsw) Der Steuerzahlerbund hat in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Stuttgarter Landtags erneut heftige Kritik am geplanten Gesetz zur Grundsteuer geübt. «Neben den für viele Bürger drohenden Mehrbelastungen, die mit dem Gesetz verbunden sind, haben wir vor allem verfassungsrechtliche Bedenken geäußert», schreibt Verbandschef Zenon Bilaniuk in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegendem Papier. Er verwies auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg.

Grundstücksfläche und Bodenrichtwert relevant für Steuer

Die grün-schwarze Landesregierung setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. Nach dem neuen System soll die Grundsteuer ab 2025 berechnet werden. So sehe Kirchhoff in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, schreibt Bilaniuk. «Ferner wird durch den Ausschluss von Gebäuden in der Bildung der Bemessungsgrundlage das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip klar verletzt.» Eine Sprecherin des Finanzministeriums wies die Kritik zurück. Das Landesgrundsteuermodell sei im Vorfeld einer intensiven rechtlichen Prüfung unterzogen worden. «Unter anderem wurde es von Verfassungsexperten bei der Expertenanhörung im Staatsministerium so eingeschätzt, dass es den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. In der Anhörung zum Gesetzentwurf haben überdies viele Verbände die Verfassungsfestigkeit der Bodenwertsteuer betont.»

"Es wird teurer für Eigentümer und Besitzer"

Der Chef des Steuerzahlerbundes sagte: «Es wird teurer für Eigentümer und Bewohner.» Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Eigentümer können die Grundsteuer selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen. Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber nicht begeistern. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden. Allein im Südwesten müssen den Angaben zufolge nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden. Die Kommunen im Land nehmen aus der Steuer jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Der Steuerzahlerbund will eine mögliche Musterklage gegen das Gesetz unterstützen, wenn die ersten Steuerbescheide erlassen worden sind.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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