Erweiterte Regelungen treten in Kraft
Besuche in den RKH Kliniken nur noch mit FFP2-Masken

Foto: ch

Bretten (kn) Mit der seit Mittwoch geltenden neuen Corona-Verordnung treten erweiterte Regelungen für Besucher in Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Kraft. Das teilten die RKH Kliniken in einer Pressemitteilung mit. Besuche blieben weiterhin in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der jeweiligen Station möglich. Näheres zur Besucherregelung sei auf der Startseite der RKH Kliniken unter dem Punkt „Aktuelles und Informationen zu COVID-19“ zu finden. Neu sei jedoch, dass die Besucher nun eine FFP2 Maske tragen müssten. Dies ungeachtet der weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen wie Einlass-Check, Abstands- und Hygieneregeln. Die FFP2-Masken, die die Besucher mitbringen müssten, könnten in Apotheken gekauft oder seien – bei einem Mindestenalter von 60 Jahren oder der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe – dort sogar kostenfrei zu erhalten. Zum Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten die Kliniken laut Pressemitteilung keine Besucher ohne FFP2-Maske einlassen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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