Erleichterte Zutrittsmöglichkeiten
Lockerung der Besucherregelung in den Kliniken der RKH
Bruchsal/Bretten (kn) Seit mehreren Wochen geht die Zahl der Neuinfektionen und der Hospitalisierung stetig zurück. Die Kliniken der Regionale Kliniken Holding (RKH), zu der auch die Rechbergklinik Bretten und die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal gehören, heben deshalb die bisherige, eingeschränkte Besucherregelung – ein Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde – mit sofortiger Wirkung auf.
Besucher und andere externe Personen erhalten wieder uneingeschränkt während der Besuchszeiten des jeweiligen Krankenhauses Zutritt. Das hat die RKH in einer Mitteilung erklärt.
Testpflicht gilt weiterhin
Gemäß Corona-Verordnung gelte allerdings weiterhin für die Besucher die Pflicht, einen negativen Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorweisen zu müssen. Dazu werden stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt. Patienten können wie bisher ohne Testnachweis zu ihrer ambulanten Behandlung kommen. Weitere Ausnahmen sind auch Personen, die zwingend notwendig einen Patienten bei dessen medizinischer Behandlung begleiten müssen, und Angehörige, die zur Sterbebegleitung in die Klinik kommen, so die RKH.
Maskenpflicht im Krankenhaus
Dessen ungeachtet müssen alle Personen innerhalb der Gebäude der Krankenhäuser eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen sind hier nach wie vor Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, die keine Maske tragen müssen, und Kinder vom siebten bis zum 14. Lebensjahr, die nur einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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