Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil im Oberderdinger Mordprozess ein

Nach dem Freispruch im Mordprozess gegen einen 24-jährigen Altenpflegeschüler aus Oberderdingen legt die Anklagebehörde gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe Revision ein.

KARLSRUHE/OBERDERDINGEN (ch) Nach dem Freispruch im Mordprozess gegen einen 24-jährigen Altenpflegeschüler aus Oberderdingen legt die Anklagebehörde gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe Revision ein. Das hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Dienstag auf Nachfrage bestätigt.

Anklagebehörde will schriftliche Urteilsbegründung prüfen

Es gehe zunächst einmal darum, Zeit zu gewinnen, bis die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts vorliege, erläuterte Presse-Staatsanwalt Dr. Tobias Wagner. „Anhand dessen werden wir alles Weitere prüfen, auch, ob wir die Revision aufrechterhalten.“

Rechtskraft des Urteils aufgeschoben

Hätte die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt, wäre das Urteil eine Woche nach seiner Verkündung automatisch rechtskräftig geworden. Erhält die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung ihren Revisionsantrag aufrecht, wird das Urteil an die nächsthöhere Instanz, in diesem Fall an den Bundesgerichtshof (BGH), weitergeleitet. Dieser überprüft dann das Urteil auf Rechtsfehler, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier, bereits letzte Woche sagte. Käme der BGH zur Ansicht, dass das Urteil fehlerhaft ist, würde es aufgehoben und der Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückverwiesen. Diese müsste dann das Verfahren neu aufrollen.

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Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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